Vermischtes

Hinweisgeberschutzgesetz: Was ist das eigentlich?

Es ist für Arbeitnehmer in jedem Fall von Wert, sich über das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Anforderungen im Klaren zu sein.

Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen sind jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht sofort zur Umsetzung verpflichtet, da eine Schonfrist bis zum 17. Dezember 2023 gilt.

Stärkung des Schutzes von Whistleblowern


Die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes war ein langwieriger Prozess, der auch deshalb verzögert wurde, weil der Bundesrat zu Beginn des Jahres seine Zustimmung verweigerte. Nach mehreren Überarbeitungen wurde das Gesetz im Mai verabschiedet und trat im Juli in Kraft. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern haben zudem die bereits erwähnte Schonfrist bis zum 17. Dezember. Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Whistleblowern in Unternehmen zu stärken und setzt somit eine bestehende EU-Richtlinie auf nationaler Ebene um.

Profiteure des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Personen, die in einem Unternehmen arbeiten und auf Missstände hinweisen, wie beispielsweise Verstöße gegen gesetzliche Auflagen durch den Arbeitgeber. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, jedoch scheiterte es in Deutschland so lange, bis die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitete. Zuvor war das Gesetz in der von der CDU/CSU geführten Regierung gescheitert.

Was sieht das Gesetz in seiner aktuellen Form vor?


Das Gesetz betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern. Diese müssen interne Hinweisgebersysteme einrichten, die es angehenden Whistleblowern ermöglichen, ohne Angst vor Repressalien seitens des Arbeitgebers Hinweise zu geben.

Whistleblower können Missstände auf folgende Weisen melden:

- schriftlich
- mündlich
- oder auf ausdrücklichen Wunsch persönlich.

Die interne Meldestelle im Unternehmen muss den Hinweisgebern innerhalb von sieben Tagen den Eingang der Meldung bestätigen. Innerhalb von drei Monaten ist dieselbe Stelle verpflichtet, dem ursprünglichen Whistleblower Informationen bereitzustellen, wie beispielsweise Ergebnisse interner Untersuchungen oder getroffene Maßnahmen.

Falls notwendig, ist die jeweilige Stelle verpflichtet, den Fall an eine Strafverfolgungsbehörde zu melden. Dies kann wahlweise über das Bundesamt für Justiz oder über eigens in den Bundesländern eingerichtete Stellen erfolgen. Sowohl anonyme Hinweise als auch solche unter Klarnamen sollen Berücksichtigung finden.

Ein charakteristisches Merkmal des Gesetzes ist die Beweislastumkehr. Wenn ein Whistleblower aufgrund seiner Meldung im Unternehmen Nachteile erleidet, obliegt es dem Unternehmen, zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Der Whistleblower muss nicht nachweisen, dass er benachteiligt wurde.

Weitere Vorgaben zur Anwendung


Whistleblower haben die Möglichkeit, Verstöße gegen nationales und europäisches Recht zu melden, ohne zuerst einen Anwalt hinzuzuziehen. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, die interne Meldestelle so einzurichten, dass sie eine einfache und schnelle Meldung auch für Rechtslaien ermöglicht.

Wichtig: Das Gesetz gilt nicht nur für privatwirtschaftliche Unternehmen, sondern auch im öffentlichen Sektor, in Städten und Kommunen.

Umfassender Schutz vor Repressalien


Dank des Gesetzes können Whistleblower Missstände weitaus sicherer melden als zuvor. Insbesondere die Beweislastumkehr schützt sie vor Repressalien durch den Arbeitgeber. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von diesem Gesetz jedoch nicht betroffen, weshalb Whistleblower in solchen Unternehmen nicht von den Schutzmaßnahmen profitieren können.

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