
Das bedeutet: Individuelle Unzufriedenheit mit dem Programm rechtfertigt keine Beitragsverweigerung. Wer den «Tatort», die «heute-show» oder die «Sportschau» nicht mag, muss trotzdem zahlen. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei kein „Wunschkonzert auf Bestellung“, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag, der Vielfalt im Ganzen gewährleisten soll. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der nun prüfen soll, ob die Sender tatsächlich gravierend gegen ihren Auftrag verstoßen haben – ein unwahrscheinliches Szenario.
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Auch diesmal sehen die Leipziger Richter keinen Anlass, an dieser Linie zu rütteln. Die Rundfunkfreiheit bleibe ein hohes Gut – und der Beitrag die Grundlage dafür, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsauftrag erfüllen können.
Unterdessen berichtete die „Main-Post“ über eine wahre Klageflut gegen den Bayerischen Rundfunk: Seit 2024 gingen über 1.400 nahezu identische Klagen beim Verwaltungsgericht Würzburg ein – eingereicht mithilfe vorgefertigter Schriftsätze, die im Internet für 55,08 Euro verkauft werden. Viele der Kläger bezeichnen sich selbst als „Systemkritiker“ und argumentieren mit angeblich fehlender Neutralität der Öffentlich-Rechtlichen. Um die Flut an Verfahren effizient abzuarbeiten, bündelt das Gericht nun jeweils fünf identische Klagen zu gemeinsamen Terminen, um Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren. Auch in diesen Fällen bleibt das Ergebnis eindeutig: Die Richter weisen die Klagen regelmäßig ab und betonen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Der BR verweist zudem auf interne Qualitätskontrollen und Aufsichtsgremien, die journalistische Standards sicherstellen sollen.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel