Dahinter steckt, dass Amazon Prime Video, Netflix und Co. viele Inhalte mit einer regionalen Begrenzung versehen. Dies wird auch als Geoblocking bezeichnet. Es existieren jedoch durchaus Wege, diese virtuellen Grenzen zu überwinden, beispielsweise mit Hilfe eines VPNs. Doch ist dies von Seiten der Streaming-Betreiber eigentlich erlaubt?
So funktioniert das Geoblocking
Grundsätzlich lässt sich das Geoblocking kaum auf Willkür oder reine Bosheit zurückführen. Mit dieser Funktion wahren die Anbieter lediglich die Lizenzrechte.
Die Produktion von Serien und Filmen ist mit enorm hohen Kosten verbunden. Somit gehen auch mit dem Kauf der Genehmigungen zum Ausstrahlen der Inhalte hohe Ausgaben einher. Die Streaming-Dienste erwerben diese deshalb oft nur für bestimmte Regionen.
Ist die neue Staffel einer Serie oder ein beliebter Film so beispielsweise bei Netflix nicht zu finden, ist der Grund dafür in der Regel, dass die Rechte für die eigene Region von dem Portal nicht erworben wurden. In anderen Regionen könnten die Inhalte jedoch durchaus verfügbar sein.
Umgehen des Geoblockings: Das sagen die Streaming-Dienste
Aktuell lässt sich kaum eindeutig festlegen, ob es erlaubt ist, die Mechanismen des Geoblockings zu umgehen. Möglich ist dies beispielsweise mit Hilfe eines VPN.
Nutzer sollten bei der Verwendung eines VPN generell jedoch unbedingt prüfen, ob sich dieser als wirklich sicher zeigt. Dies gilt insbesondere, wenn der Dienst im Unternehmensumfeld eingesetzt wird. Um die Sicherheit zu testen, kann beispielsweise das Penetration Testing auch für VPN genutzt werden. Hauptsächlich kommt der Penetration Test allerdings zum Einsatz, um die Anfälligkeit bestimmter IT-Bereiche gegenüber Hackerangriffen zu überprüfen.
Durch die Nutzung von VPN oder Proxy-Servern findet im Grunde nur eine Anonymisierung statt. Dies ist grundsätzlich legal. Umgehen Nutzer so jedoch das Geoblocking, besteht das Risiko, gegen die AGB der Streaming-Anbieter zu verstoßen.
Netflix
In den Nutzerbedingungen von Netflix wird beispielsweise formuliert, dass die Inhalte den Nutzern hauptsächlich in dem Land, in dem das Konto eröffnet wurde, zur Verfügung stehen. Dass der Einsatz eines VPN verboten ist, ist jedoch nicht explizit zu finden.
Amazon Prime Video
Deutlicher fallen die Äußerungen von Amazon Prime Video in diesem Zusammenhang aus. Wird der eigene Standort durch die Verwendung entsprechender Techniken und Technologien verschleiert, um die Standortbestimmung zu umgehen, verstoßen die Nutzer gegen die AGB von Amazon Prime Video.
Disney+
Durch Disney+ werden jegliche Handlungen ausgeschlossen, die sich eignen, um den Inhaltsschutz des Angebots zu umgehen. Unter diesen Inhaltsschutz fällt nach Auffassung des Streaming-Portals auch das Geoblocking.
Damit geht also einher, dass kein rechtlicher Verstoß begangen wird, wenn das Geoblocking durch die Nutzer umgangen wird. Bei Verstößen gegen ihre AGB und Nutzungsbedingungen können die Anbieter den Account allerdings vollständig oder zumindest zeitweise sperren. Eindeutig strafbar ist dagegen jedoch das Herunterladen, Kopieren und Teilen der Inhalte. Dies gilt ebenfalls, wenn Maßnahmen zur Anonymisierung genutzt werden, um Straftaten zu verschleiern oder zu begehen.
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