In Redmond verkündete Microsoft-Vorstand Satya Nadella fast nur gute Neuigkeiten. So kletterte der Umsatz in den Monaten Juli, August und September innerhalb eines Jahres von 65,585 auf 77,673 Milliarden US-Dollar. Das Nettoeinkommen verbesserte sich im selben Zeitraum von 24,667 auf 27,747 Milliarden US-Dollar. Der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen stieg im dritten Quartal von 30,269 auf 34,301 Milliarden US-Dollar. Das Servicegeschäft wuchs von 50,313 auf 61,751 Milliarden US-Dollar und der Umsatz mit Produkten stieg von 15,272 auf 15,922 Milliarden US-Dollar. Die Verantwortlichen teilten mit, dass Microsoft unter dem Konsolengeschäft leidet. Die Einnahmen aus Gaming sind um zwei Prozent zurückgegangen, was einem Minus von 113 Millionen US-Dollar entspricht. Dies ist allerdings auf die Xbox-Einheiten zurückzuführen, während die Dienstleistungen wachsen. Mit dem Verkauf von Videospielen und Game-Abodiensten wurden 5,5 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet, was einem Plus von einem Prozent entspricht.
„Unsere weltumspannende Cloud- und KI-Fabrik sorgt zusammen mit Copiloten in hochwertigen Bereichen für eine breite Verbreitung und echte Auswirkungen in der Praxis“, schrieb Satya Nadella, Vorsitzender und CEO von Microsoft, in einem Brief an die Aktionäre. „Deshalb investieren wir weiterhin verstärkt in KI, sowohl in Kapital als auch in Talente, um die enormen Chancen zu nutzen, die vor uns liegen.“
Amy Hood, Executive Vice President und Chief Financial Officer von Microsoft, sagte: „Wir sind stark in das Geschäftsjahr gestartet und haben die Erwartungen in Bezug auf Umsatz, Betriebsergebnis und Gewinn pro Aktie übertroffen. „Die anhaltende Stärke der Microsoft Cloud spiegelt die wachsende Kundennachfrage nach unserer differenzierten Plattform wider.“







Facebook & Co. machen 51 Milliarden US-Dollar
«The White Lotus»: Staffel 4 spielt in Paris und an der Côte d’Azur

Initiativbewerbungen (m/w/d)
Werkstudent Artists Booking (m/w/d)
Rechtsreferendariat im Bereich Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Urheberrecht 




Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel