Vermischtes

Schamlos oder prüde?: Sex und Erotik im TV-Programm

Das Thema Sexualität ist längst nicht mehr so tabuisiert wie noch vor wenigen Jahrzehnten.

Aber nicht alles, worüber heute offen gesprochen werden kann und was im Privaten ausgelebt werden darf, darf auch öffentlich dargestellt werden. Wie viel Sex und Nacktheit im Fernsehen erlaubt sind, unterliegt strikten Regeln.

Gesellschaftlich erlaubt, im Fernsehen tabu


Was Sexualität betrifft, ist unsere Gesellschaft deutlich offener und freizügiger geworden. Noch in den 1960er-Jahren war Sex nach den allgemeinen Moralvorstellungen einer monogamen und selbstverständlich heterosexuellen Ehe vorbehalten und keinesfalls ein Thema für die Öffentlichkeit.

Heute ist sexuelle Selbstbestimmtheit das vorherrschende Ideal. Wer seine Lust ausleben möchte und dafür passende Kontakte in Berlin sucht, findet sie ganz einfach über das Internet. Reichlich Inspiration dazu liefert ebenfalls das Netz. Denn auch Pornografie bekommt man heute nicht mehr verschämt unter dem Ladentisch, sondern mit wenigen Klicks frei Haus.

Ganz so freizügig wie das Internet ist das Fernsehprogramm nicht. Erotik-Kontaktportale oder Webseiten mit pornografischen Inhalten sind nur für volljährige Nutzer gedacht und machen das auch deutlich. Sicher lässt sich nicht leugnen, dass auch Jugendliche sich in der Realität mitunter Zugang dazu verschaffen. So öffentlich zugänglich wie das Fernsehprogramm sind die Angebote im Netz allerdings zumindest theoretisch nicht.

Und deshalb ist es vordergründig der Jugendschutz, der die strengeren Regeln für das Fernsehen begründet.

Der Jugendschutz entscheidet


Gänzlich verboten sind Nacktheit und Sex im TV nicht. Eine entsprechende Liebesszene im Film darf – zumindest ab einer gewissen Uhrzeit – durchaus als solche erkennbar sein und die Protagonisten dürfen sich dafür auch ausziehen. Wo aber endet die Freizügigkeit im TV? Das bestimmt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in § 4. Die grobe Darstellung sexueller Inhalte gilt hier als Pornografie und ist damit im TV untersagt.

Jede denkbare Szene detailliert definieren, kann eine solche Regelung aber nicht. Und somit gibt es durchaus Grauzonen und verschiedene Prüfinstanzen nehmen am Ende Einfluss darauf, was gezeigt wird oder nicht.

So werden Altersfreigaben etwa durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vergeben. Weitere Instanzen sind die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Landesmedienanstalt. Und selbstverständlich haben auch die Fernsehredaktionen selbst Einfluss auf ihr Programm. Und interessanterweise machen gerade sie von ihren Möglichkeiten in Bezug auf Freizügigkeit scheinbar immer weniger Gebrauch.

Explizite Inhalte sind im TV weniger gefragt


Medienexperten beobachten, dass das Fernsehen in vielerlei Hinsicht nicht dem Trend zu vermehrter Freizügigkeit folgt. Erotik und nackte Haut waren im Programm der 80er- und 90er-Jahre offenbar weit öfter ein Thema. Beispiele sind Klassiker wie die Sendung „Tutti Frutti“ oder Filme wie „Die blaue Lagune“ und „Emanuelle“. Trotz eines weit offeneren Umgangs mit Sexualität finden sich ähnlich explizite Inhalte heute seltener im Programm.

Den Grund dafür sehen Medienexperten nicht in vermehrter Prüderie in den Fernsehredaktionen, sondern vielmehr bei den Interessen der Zuschauenden.

Das Überangebot deutlich expliziterer Angebote im Internet macht die softe Erotik im TV schlicht und einfach uninteressant. Und auch den Reiz des Anrüchigen haben die vergleichsweise harmlosen TV-Inhalte verloren. Viele Zuschauer sehen entsprechende Inhalte im Fernsehen heute zudem kritischer und sind stärker für das Thema Jugendschutz sensibilisiert.

Aus Sicht vieler Sendeanstalten ist es somit wenig lohnenswert, mit grenzwertigen Szenen zu experimentieren, die am Ende mitunter mehr Kritik ernten, als sie Zuschauer anlocken.

Kurz-URL: qmde.de/139978
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