Vermischtes

Neue Gewinnspielsatzung in Kraft

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TV oder Radio-Sender, die sich bei Call-In-Spielen nicht an die Regeln halten, müssen künftig mit Strafen bis zu 500.000 Euro rechnen.

Vermutliche Verstöße gegen Richtlinien gab es in Call-In-Shows von einigen Sendern bereits mehrfach. Auch mancher Radiosender hat es manchmal mit den Regeln nicht ganz so ernst genommen. Die Landesmedienanstalten kündigten daher eine neue und schärfere Sätzung an, die solche Spiele regulieren soll. Blieb den Anstalten bislang nicht sehr viel mehr übrig, als die Sender zu ermahnen, kann es künftig für die Anbieter richtig teuer werden.

Am Freitag trat eine Satzung in Kraft, die vorsieht, dass bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig werden können. „Die Sender hatten in den letzten Monaten Zeit, ihre Gewinnspielsendungen auf die neue Satzung hin zu optimieren. Um es klar zu sagen: Nur noch Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance", erklärt Thomas Langheinrich von der Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg.



Getrennt behandelt werden in dieser Satzung Gewinnspiele im Rahmen mancher Sendungen und Gewinnspielsendungen, wie sie das DSF oder 9Live veranstaltet. Darf man an normalen Gewinnspielen bereits ab einem Alter von 14 Jahren teilnehmen, muss man 18 Jahre alt sein, um bei 9Live oder dem DSF gewinnen zu können. Die Grundlage für die Änderung der Satzung ist der 10. Rundfunkstaatsvertrag, der nun gültig ist.

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