Wirtschaft

Bundeskartellamt genehmigt DFL-Beteiligung an Dyn

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Kein Wettbewerbsnachteil durch Einstieg der Deutschen Fußball Liga – Schwarz-Gruppe und Axel Springer bleiben Mehrheitseigner.

Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an der Streaming-Plattform Dyn Media freigegeben. Die DFL übernimmt demnach rund 6,5 Prozent der Anteile an dem Unternehmen, das sich auf die Übertragung von Sportarten jenseits des Fußballs spezialisiert hat. Dyn wurde von Christian Seifert, dem früheren DFL-Geschäftsführer, gegründet und positioniert sich als Streaming-Heimat für Handball, Basketball, Tischtennis, Volleyball und Hockey.

Mit dem Einstieg der DFL wird auch die Gesellschafterstruktur neu geordnet: Nach einer Kapitalerhöhung halten künftig die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und die Axel Springer SE jeweils 42,5 Prozent der Anteile. Der Einstieg der Schwarz-Gruppe war bereits zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Gründer Christian Seifert bleibt weiterhin Minderheitsgesellschafter des Unternehmens.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, bestehen „keine wettbewerblich bedenklichen Marktpositionen“ durch die Beteiligung der DFL. Der Zugriff auf den technischen Dienstleister Dyn stärke die Marktstellung der Liga auch nicht bei der Vergabe von Fußball-Medienrechten. Die zentrale Vermarktung der Bundesliga-Rechte, die Gegenstand eines separaten Prüfverfahrens ist, war nicht Teil der aktuellen Fusionskontrolle. Damit steht der Kooperation zwischen der DFL und Dyn kartellrechtlich nichts im Wege.

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