Rechte von EU-Fluggästen bei Schlechtwetter
Die Rechte von EU-Flugreisendenn sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt. Diese Verordnung besagt, dass Fluggesellschaften ihren Passagier:innen eine festgelegte Entschädigung zahlen müssen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder vollständig ausfällt. Darüber hinaus müssen sie eventuell alternative Transportmöglichkeiten, Verpflegung und sogar Unterkünfte bereitstellen. Diese Vorteile gelten jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft die Verantwortung für die Verspätung trägt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind "außergewöhnliche Umstände", ein Begriff, der in Gesetzen und Gerichtsentscheidungen häufig verwendet wird.
Außergewöhnliche Umstände treten auf, wenn die Verspätung nicht auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen ist. Dies kann alles von einem Sturm bis hin zu einem Terroranschlag auf einem Flughafen oder einem Streik sein. Bedauerlicherweise entfällt in solchen Fällen das Recht auf Entschädigung für betroffene Passagier:innen. Viele Rechte, wie die Bereitstellung eines Ersatzfluges, bleiben jedoch bestehen, aber eine zusätzliche Entschädigung entfällt.
Anwendbarkeit der Vergütungsregeln in der Praxis
Wenn Sie planen, diesen Sommer in Europa zu reisen und eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre Flüge unpünktlich sind. Dies gilt jedoch nur, wenn die Verspätung nicht auf schlechte Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist. Eine Rückerstattung der Kosten ist dennoch möglich, wenn Sie keinen späteren Ersatzflug wünschen.
Frühzeitige Stornierung als Alternative?
Wenn Sie erwarten, dass Ihr Flug aufgrund von Wetterbedingungen gestrichen wird, können Sie in Erwägung ziehen, im Voraus zu stornieren und umzubuchen. Dies ist jedoch in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem könnten Sie möglicherweise Ansprüche gegen die Fluglinie verlieren, wenn der Flug aus anderen Gründen abgesagt wird. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob der Kundenservice Unterstützung bieten kann. Falls nicht, könnte es sinnvoll sein, sich an einen Fachexperten im Reiserecht zu wenden, um mögliche Schritte zu besprechen.
Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern
Wenn Sie Ihre Rechte als Passagier:in kennen und wissen, dass Sie Entschädigung verlangen können, wenn etwas schiefgeht, haben Sie bei einer verspäteten Flugreise einen klaren Vorteil. Flightright bietet auf seiner Website einen Entschädigungsrechner an, der basierend auf der Verspätungsdauer, Flugstrecke und Ticketart berechnet, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Dies dient als hilfreiche Orientierung für Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.
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