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Neue Medienstaatsvertrag wird Internet-Plattformen verändern

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Die Plattformen sind jetzt verpflichtet Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten, darunter können sich auch Streamer freuen, die von der Rundfunklizenz befreit sind.

Der Medienstaatsvertrag ist in Kraft getreten und soll den Rundfunkstaatsvertrag aus dem Jahr 1991, modernisieren und Rechtsunsicherheiten aufheben. Die Internet-Medien stellt der neue Vertrag ausdrücklich unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten. Es besteht auch die Pflicht, Nachrichten vor ihrer Veröffentlichung auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, welche alle Telemedien mit journalistisch-redaktionellen betreffen. Alle Medien müssen dazu einen Verantwortlichen nennen, der im schlimmsten Fall uneingeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. Um die Transparenz zu gewährleisten müssen Betreiber automatisierte Inhalte oder Bot-Kommunikation als solche kennzeichnen.

Auch Facebook und Co. fallen unter die Transparenz-Verpflichtung. Was im Umkehrschluss heißt, dass sie erklären müssen, nach welchen Kriterien sie Inhalte gewichten und anzeigen. Außerdem dürfen auch keine Inhalte anderen gegenüber bevorteilt werden. Im neuen Vertrag ist auch ein Widerspruchsrecht mitinbegriffen. Wer sich also im Internet schlechter behandelt sieht, kann sich bei der Landesmedienanstalt darüber beschweren. Die Gleichbehandlungspflichten betreffen sogar die Menüs der Smart-TVs und Medien-Sticks. So ist es nicht erlaubt, Netflix im Menü zentral zu positionieren, weil der Streamingdienst dafür bezahlt hat. Die Anbieter von Benutzeroberflächen müssen die Möglichkeit haben, diese auch anpassen zu können.

Streamer können durchatmen. Es gab immer mal wieder Ärger, weil Medienanstalten von Livestreamern auf YouTube oder Twitch Rundfunklizenzen verlangt haben. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, denn Programme, die nur eine geringe Meinungsbildung entfalten und im Schnitt weniger als 20.000 Menschen auf einmal erreichen, sind davon befreit.

Kurz-URL: qmde.de/122640
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