Ja, die Erlaubnis ist jedoch an die Einhaltung strenger Vorschriften geknüpft.
Die Anforderungen aus dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung für nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten und E-Liquids sind einzuhalten. Die Produkte müssen eine gültige CE-Kennzeichnung aufweisen. In Deutschland gilt für den Verkauf und Konsum von Einweg-E-Zigaretten außerdem eine Altersbeschränkung von 18 Jahren. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diese Produkte weder verkauft noch von Ihnen konsumiert werden. Darüber hinaus gelten bestimmte Mengenbeschränkungen. Einweg-E-Zigaretten dürfen maximal 2 ml Liquid enthalten. Der Nikotingehalt ist auf maximal 20 mg/ml beschränkt. Bei nachfüllbaren Systemen ist die Tankkapazität für E-Liquid auf maximal 10 ml beschränkt. Da sie die gesetzlichen Obergrenzen für Nikotin oder Tankvolumen überschreiten, sind z. B. Einweg-E-Zigaretten mit über 600 Zügen verboten. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 beschlossen, Einweg-E-Zigaretten künftig bundesweit zu verbieten. Sobald der Bundestag zugestimmt hat, gilt das Verbot für Einweg-E-Zigaretten. Deutschland folgt damit einer EU-weiten Verordnung, die den Verkauf von Einweg-Vapes generell untersagt. Verbraucher müssen sich vermutlich spätestens zum Jahresende 2026 auf das Verbot einstellen. Einen kleinen Trost gibt es jedoch. Das Verbot betrifft nur die Produktion und den Verkauf von Einweg-Vapes, nicht jedoch alternative, wiederbefüllbare Systeme wie Pod-Systeme oder E-Zigaretten mit austauschbaren Akkus. Diese bleiben legal.
Was sind die Gründe für das Verbot von Einweg-Vapes?
Wesentlicher Grund sind Umweltbelastungen und Umweltgefahren. Einweg-E-Zigaretten enthalten Lithium-Akkus, die oft falsch entsorgt werden. Zum Beispiel im Hausmüll, wo sie leicht Brände auslösen können. Lithium-Akkus sind außerdem in den Einweg-E-Zigaretten fest verbaut, was das Recyceln erschwert. So landen Sie auch oft im Restmüll. Lithium-Akkus gehören jedoch ausnahmslos in den Elektroschrott. Ein nicht weniger wichtiger Grund ist der Jugendschutz. Die Einweg-Vapes sind bei Jugendlichen aufgrund ihrer leichten Handhabung und der süßen Sorten besonders beliebt. Die gesundheitlichen Folgen sind jedoch bisher nicht vollständig abzuschätzen, daher will der Gesetzgeber Jugendliche mit dem Verbot vor gesundheitlichen Schäden schützen. Letztlich spielt auch der politische Wille eine entscheidende Rolle für das Verbot von Einweg-Vapes. Der Deutsche Bundesrat und die Mehrheit der Bundesländer haben sich bereits 2024 für eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ausgesprochen. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundestag in Kürze ebenfalls für ein Verbot von Einweg-Vapes stimmen wird. Betroffen vom Einweg-Vape-Verbot wären sämtliche Einweg-Vapes von Elfbar – das sind sowohl die beliebte Elfbar 600 als auch die neue Elfbar 800. Bei beiden Modellen sind Akku und
E-Zigaretten Liquid nicht trennbar. Genau das soll verboten werden.
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