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KEF: Werbeverzicht bei ARD und ZDF teilweise denkbar

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Ein vollständiger Werbeverzicht sei bei den öffentlich-rechtlichen Stationen nicht möglich, jedoch legt die KEF nahe, dass ARD und ZDF ihre Werbeschienen teilweise aufgeben.

Runkfunkbeitrag

  • 1953: 3,58 €
  • 1970: 4,35 €
  • 1974: 5,37 €
  • 1979: 6,65 €
  • 1983: 8,31 €
  • 1988: 8,49 €
  • 1990: 9,71 €
  • 1992: 12,17 €
  • 1997: 14,44 €
  • 2001: 16,15 €
  • 2005: 17,03 €
  • 2009: 17,98 €
  • 2015: 17,50 €
  • 2021: 18,36 €
Seit bekannt wurde, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Umstellung von den klassischen GEZ-Gebühren zum neuen Rundfunkbeitrag bis 2016 Mehreinnahmen im Wert von 1,15 Milliarden Euro erhalten, ist die Forderung nach einem Werbeverzicht bei ARD und ZDF lauter denn je. Diesem Thema, das Fernsehende und Medienbeobachter derzeit intensiv diskutieren, nahm sich auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (kurz: KEF) an, die nun zu einem Entschluss kam, wie ARD und ZDF mit dem Überschuss umgehen sollten.

Demnach würde der Finanzüberschuss der öffentlich-rechtlichen Sender nicht genügen, um einen umfassenden Werbeverzicht zu stemmen – es sei denn, der monatliche Rundfunkbeitrag eines jeden deutschen Haushalts würde auf 1,25 Euro angehoben, wovon die ARD 0,84 Euro und das ZDF 0,41 Euro erhielte. Trotzdem empfiehlt die KEF eine klare Einschränkung der Werbeschienen und des Sponsorings auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen.

In den Worten der KEF liegt bei Rundfunkbeiträgen zwischen 0,11 und 0,80 Euro ein „teilweiser Entfall“ der Werbung nahe. Sollten ARD und ZDF ihre Werbezeiten kürzen, so würden auch die Werbepreise davon profitieren, mutmaßt die Kommission weitergehend. Denn durch das geringere Angebot würde sich der Wettbewerb auf positive Weise stärken. Dies gelte jedoch nur fürs Fernsehen – der Rundfunk dagegen könne aufgrund zu großer Einschränkungen als Werbemedium massiv an Relevanz verlieren.

Kurz-URL: qmde.de/68709
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