Das Landgericht München I hat entschieden: Der Bayerische Rundfunk muss dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland weiterhin kein Geld für die Weiterleitung der Programme in den Netzen der KDG bezahlen. Die BR hatte einen entsprechenden Einspeisevertrag zum 1. Januar 2013 aufgekündigt, zahlt seitdem für die Ausstrahlung seiner Sender nichts mehr.Kabel Deutschland reagierte verschnupft, nahm regionale Ableger teilweise ganz aus dem Programm und schraubte die Qualität der öffentlich-rechtlichen Kanäle nach unten. Nun aber hat die TV-Anstalt Recht bekommen.
Prof. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks, sagte zu dem Urteil am Donnerstagmittag: „Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Die Landgerichte Stuttgart und Köln hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen.“





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