Wirtschaft

MDR einigt sich mit Gewerkschaften DJV, Verdi und unisono

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Eine zunächst geforderte Engeld-Erhöhung wird es nicht geben - dafür hat man sich auf Rahmen zur Beschäftigungssicherung sowie Ausgleichszahlungen für freie Beschäftigte geeinigt.

Der MDR hat gemeinsam mit den Tarifparteien DJV, Ver.di und Unisono am 29. Mai nach fünf Gesprächsrunden einen Tarifabschluss erzielt. Die Verhandlungen standen angesichts der wirtschaftlichen Situation des MDR unter schwierigen Rahmenbedingungen. Gemeinsam ist sei es laut Senderangaben gelungen, einen fairen und verantwortungsvollen Kompromiss zu erzielen. Der MDR-Verwaltungsrat hat dem Abschluss am 15.06.2026 zugestimmt. Der neue Tarifvertrag hat angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit bei der Entwicklung des Rundfunkbeitrags nur eine kurze Laufzeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Die Gewerkschaften hatten bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Anhebung der Gehälter und Honorare von 7% gefordert, die eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für den MDR nach sich gezogen hätte. Tarifvertragliche Entgelterhöhungen bei festen und freien Mitarbeitenden sind unter den derzeitigen Rahmenbedingungen im Mitteldeutschen Rundfunk nicht möglich. Im Ergebnis der Verhandlungen wird es im Jahr 2026 keine Anhebung der Gehälter und Honorare geben. Für die Gewerkschaften stand das Thema Beschäftigungssicherung sowie das Reagieren auf gravierende, finanzielle Einbrüche für die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden im Fokus.

Der Kompromiss der Tarifpartner beinhaltet, dass der MDR im Zeitraum vom 28.05.2026 bis zum 31.10.2026 keine betriebsbedingten Beendigungsmitteilungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiterinnen und fester Mitarbeitenden aussprechen wird. Nach dem 31.10.2026 ausgesprochene Beendigungen können frühestens zum 01.04.2027 wirksam werden. Unabhängig von den vorgenannten Einschränkungen sind Beendigungsmitteilungen von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen sowie von festen Mitarbeitenden aus Gründen des programmlichen Abwechslungsbedürfnisses sowie aufgrund verhaltens- oder personenbedingter Gründe weiterhin zulässig. Etwaige Beendigungsmitteilungen erfolgen ausschließlich unter Wahrung der tarifvertraglich vereinbarten Schutzfristen.

Ein zentraler Punkt in den Tarifverhandlungen war es, im Sinne der Fürsorgepflicht einen Kompromiss mit den Gewerkschaften zu finden, um auf finanzielle Härten für freie Mitarbeitende zu reagieren, die von den Programmeinschnitten deutlich betroffen sind. Hier geht es um arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende, die zum Teil viele Jahre für den MDR tätig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Ausgleichssonderzahlung zu stellen. Ein Anspruch auf die Ausgleichssonderzahlung besteht nur, wenn die tarifvertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit den Gewerkschaften wurde für einen festgelegten, kurzen Zeitraum verhandelt, dass ein tariflicher Anspruch auf Ausgleichssonderzahlung nur für die freien Mitarbeitenden besteht, die besonders von den Programmeinschnitten (Mittagsmagazins, MDR um 2 und Tatort/ Polizeiruf) betroffen sind. Hierbei werden die Honorare für geleistete Tätigkeiten im Jahr 2025 mit den Honoraren für geleistete Tätigkeiten im Betrachtungszeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2027 verglichen. Fallen die Honorare niedriger als in 2025 aus, hat der Mitarbeitende einen tariflichen Anspruch auf eine Ausgleichssonderzahlung gestaffelt nach der Anzahl der wiederkehrenden Jahre im MDR.

Die betroffenen freien Mitarbeitenden können im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2027 einen entsprechenden Antrag stellen. Für eventuelle Streitfälle ist die Einrichtung einer paritätisch besetzten Kommission vorgesehen, die auf Antrag der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitenden angerufen werden kann.

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