Das Landgericht Hamburg hat ein bemerkenswertes Urteil zur Presse- und Meinungsfreiheit gefällt. In einem Verfahren zwischen der Seven.One Entertainment Group und der Quotenmeter GmbH sowie deren Geschäftsführer Fabian Riedner stellten die Richter klar, dass auch scharf formulierte Medienkritik zulässig sein kann. Im Mittelpunkt stand ein Debattenbeitrag auf Quotenmeter, der sich Anfang 2023 kritisch mit der Informationsstrategie von ProSiebenSat.1 auseinandersetzte. Besonders störte sich das Unternehmen an der Formulierung, wonach „ein großes Team im Grunde für 15 Minuten Nachrichten“ produziere. Seven.One wertete dies als falsche Tatsachenbehauptung und argumentierte, die Nachrichtenredaktion erstelle täglich deutlich umfangreichere Inhalte für Fernsehen und digitale Plattformen. Das Gericht sah dies jedoch anders. Die Kammer urteilte, dass ein durchschnittlicher Leser die Passage nicht als exakte Angabe über die tatsächliche Länge der Nachrichtensendungen verstehe. Vielmehr handle es sich um eine zugespitzte Wertung und damit um eine Meinungsäußerung. Gerade die Formulierung „im Grunde“ sowie der gesamte Kontext des Kommentars machten deutlich, dass hier Kritik geäußert und keine überprüfbare Tatsache behauptet werde.
Die Richter betonten ausdrücklich, dass die Meinungsfreiheit auch polemische und überspitzte Formulierungen schützt. Wer journalistische Angebote bewertet, dürfe dies nicht nur nüchtern und sachlich tun. Auch scharfe Kritik sei zulässig, solange sie für die Leser als Meinung erkennbar bleibe. Damit stärkt das Urteil die Position von Medienjournalisten und Kritikern, die sich regelmäßig mit Programmentscheidungen und redaktionellen Leistungen von Fernsehsendern auseinandersetzen.
Erfolgreich war die Klägerin lediglich in einem Nebenpunkt. Das Gericht stellte fest, dass die Aussage, Sat.1 habe das Magazin «akte.» „beendet“, objektiv falsch gewesen sei. Aus Sicht eines durchschnittlichen Lesers bedeute diese Formulierung eine endgültige Einstellung der Sendung. Tatsächlich kehrte das Format nach einer längeren Pause zurück. Allerdings sah die Kammer darin keine ausreichend schwere und fortdauernde Rufbeeinträchtigung, die eine öffentliche Richtigstellung rechtfertigen würde.
Hinweis: «akte» ist seit 9. November 2023 nicht mehr bei Sat.1 auf Sendung gegangen.






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