Vermischtes

Medizinisches Cannabis aus München

Seit medizinisches Cannabis auf Privatrezept von fast jedem Arzt verordnet werden kann, ist die Zahl der Cannabispatienten in Deutschland deutlich gestiegen.

Dafür sorgt vor allem der Boom bei den sogenannten Selbstzahlern, die aktuell einen Anteil von rund 80 Prozent haben. Auch ermöglicht der abgeschaffte Genehmigungsvorbehalt, dass Kassenpatienten der Zugang zu ihrer Medizin endlich nicht wehr verwehrt werden kann und unzumutbare Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die immense Nachfrage führt gerade zu größeren Engpässen bei der Versorgung von Patienten. Selbst die großen Online-Apotheken können derzeit über große Strecken nur ein stark eingeschränktes Sortiment an Cannabisblüten und -extrakten anbieten.

Der seit 2017 aktive Cannabis-Großhändler Drapalin Pharmazeuticals GmbH aus München https://drapalin.de weitet jetzt seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Cannabis-Produzenten Lagom Pharmatech aus, um die kontinuierliche Versorgung von Patienten in Deutschland mit exzellentem Cannabis sicherzustellen. Lagom, ein renommierter Cannabis-Produzent aus Tschechien, überzeugt durch Innovativität und strenge Qualitätskontrollen. Ziel: Die auf dem Markt für Medizinalcannabis verfügbare Produktvielfalt soll so bald wie möglich der Vielfalt an Diagnosen und Therapieansätzen entsprechen. Nur dann ist eine zuverlässige Bereitstellung von Sorten gesichert, die am besten zur Behandlung jedes einzelnen Patienten geeignet sind.

Ein weiterer Vorteil, den der Import aus dem benachbarten Tschechien mit sich bringt, beruht auf den kurzen Transportwegen. Ivan Garev, einer der Gründer von Drapalin, setzt klare Prioritäten: „Wir fühlen uns in erster Linie der Produktqualität verpflichtet. Die Community legt jedoch zunehmend auch Wert darauf, dass etliche weitere Bedingungen passen, zum Beispiel eine prompte Verfügbarkeit. Oder umweltbewusstes Handeln.“ Beides konnte Drapalin mit Lagom im an Bayern grenzenden Tschechien erfolgreich umsetzen. Etablierte Importländer wie Canada, Portugal oder Afrika liegen deutlich weiter entfernt.

Cannabis, meine Medizin.


Seit Jahrtausenden nutzen Menschen das therapeutische Potenzial der Cannabispflanze.

Hauptsächlich in China, im alten Ägypten und in Indien fand Cannabis damals als Arzneimittel Verwendung. Die ägyptischen Papyri erwähnen Cannabis als Mittel zur Behandlung von Entzündungen und zur Linderung von Schmerzen. In der ayurvedischen Medizin Indiens wurde die Pflanze traditionell gegen Schlaflosigkeit, zur Schmerzlinderung und Krampflösung eingesetzt.

Nach einer Phase der Prohibition ist Cannabis in vielen Ländern heute wieder als Medizin anerkannt. Wussten Sie, dass allein in Deutschland bereits über 200.000 Menschen regelmäßig medizinisches Cannabis vom Arzt verschrieben bekommen? ADHS, PTBS, MS, Fatigue, Tourette und, und, und - die Liste der Anwendungsgebiete für medizinisches Marihuana ist lang und wird immer noch länger. Die Patientenschaft verteilt sich auf alle möglichen Gesellschaftsschichten und Professionen. Ob Anwalt, Arzt oder Lehrer - es gibt heute keinen Grund mehr sich mit seiner, eventuell noch nicht einmal gestellten, Diagnose zu verstecken.

Trotzdem gibt es immer noch zahlreiche Freizeitkonsumenten, die eigentlich eine Indikation hätten und ohne Weiteres Cannabispatient werden könnten. Sie kaufen ihr Gras weiterhin auf dem Schwarzmarkt und finden in der komplexen Wirkung der alten Heilpflanze weiterhin ohne Arzt Erleichterung für ihre Symptome. Ein Großteil dieser Nutzer hat noch gar nicht darüber nachgedacht, wieviel Erleichterung der Patientenstatus gegenüber dem Freizeitkonsum für sie mit sich brächte. Endlich Patient zu sein löst für Neulinge erfahrungsgemäß gleich mehrere Probleme auf einmal. Unter anderem sieht man sich selbst dann nicht mehr als Kiffer, sondern kann frei heraus sagen: Cannabis ist meine Medizin und das ist gut so.

Nachweisbarkeit von THC



Unsicherheit herrscht wegen der aktuell gültigen Grenzwerte bei den Autofahrern unter den Patienten. Genauer gesagt darüber, wie lange THC im Blut nachweisbar ist. Die häufigste Frage lautet: Wie lange bleibt THC im Blut und wann darf ich nach der Einnahme wieder Autofahren? Generell gilt: Nach der Inhalation sollte man solange warten, bis man sich wieder sicher mit den Anforderungen des Straßenverkehrs fühlt. Dafür werden nach dem Inhalieren in der Regel mindestens ein bis drei Stunden benötigt. Nach oraler Verabreichung sind es bis zu acht Stunden. Eine Reihe von Faktoren beeinflusst, wie lange THC und seine Abbauprodukte im Körper nachgewiesen werden können:

#1 Menge
Je mehr Cannabis eingenommen wird, desto länger verbleibt es im Körper.

#2 Gene
Abhängig von der genetischen Variabilität der Cannabinoid-abbauenden Enzyme verstoffwechseln Menschen THC unterschiedlich schnell.

#3 Kumulative Wirkung
Wer häufig Cannabis konsumiert, sammelt mehr THC im Körper an.

#4 Hoher Körperfettanteil
THC ist fettlöslich und bei mehr Körperfett länger im Blut nachweisbar.

#5 Schneller Stoffwechsel
THC wird dadurch beschleunigt abgebaut und ausgeschieden.

#6 Unterschiedliche Tests
Schnelltests weisen das Vorhandensein von THC und seinen Abbauprodukten nach, während Labortests auch Schlüsse auf Art und Häufigkeit der Einnahme zulassen.

THC im Urin
Der Nachweis von THC erfolgt meist durch Urintest. Cannabinoide und ihre Metabolite sind im Urin erheblich länger nachweisbar im Blutplasma. Wird selten und wenig konsumiert, kann der Konsum innerhalb von 1,5-3,5 Tagen nachgewiesen werden. Bei Patienten mit sehr hohen Dosen kann diese Zeitspanne sogar bis zu 30 Tage betragen.

THC im Blut
Im Blutplasma verbleiben Cannabinoide für einen sehr viel kürzeren Zeitraum. So ist beispielsweise THC aus inhaliertem Cannabis mit einer niedrigen THC-Konzentration nach ca. 7 Stunden nicht mehr nachweisbar. Cannabis mit einer hohen THC-Konzentration erst nach etwa 12 Stunden. Das Abbauprodukt THC-COOH lässt sich bei seltenem Cannabiskonsum 3,7 Tage und bei häufiger Anwendung 6,2 Tage lang im Blut nachweisen.

Fazit für Patienten


Cannabispatienten dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt jedoch nur, wenn ihre Fahrtüchtigkeit trotz Medikation nicht eingeschränkt ist. Das Fahrzeug muss sicher geführt werden können. Grundsätzlich werden bei Cannabispatienten im Vergleich zu Gelegenheitskonsumenten wegen der kumulativen Wirkung höhere Werte gemessen. Solange das Cannabis jedoch für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben und gemäß den Anweisungen des Arztes eingenommen wurde, drohen gemäß Straßenverkehrsgesetz für Patienten keine Strafen.

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