Die ersten Maßnahmen vor Ort
Zunächst gilt: In der unmittelbaren Unfallsituation müssen weitere Gefährdungen verhindert werden! Daher ist zuallererst die Unfallstelle abzusichern und Verletzten zu helfen. Im Fall von Personenschäden sollte zudem ein Rettungswagen alarmiert werden (Notruf 112). Auch hat der Schutz des nachfolgenden oder umliegenden Verkehrs Priorität. Ob die Polizei hinzugezogen werden muss, hängt dann von den individuellen Gegebenheiten sowie vor allem vom Ausmaß des Schadens ab. Handelt es sich offensichtlich nur um einen geringfügigen Schaden und besteht zwischen allen Beteiligten Einigkeit, kann das Ausfüllen eines Unfallberichts und die Anfertigung von Beweisfotos genügen. Gegebenenfalls empfiehlt sich die Notierung der Namen und Adressen möglicher Zeugen.
Bei größeren Unfällen: Einen Kfz-Gutachter beauftragen
Immer dann, wenn der Schaden die Geringfügigkeitsgrenze (meist 200 bis 300 Euro) überschritten hat, sollte der Geschädigte die Hinzuziehung eines Kfz-Gutachters prüfen. Gleiches gilt, wenn verborgene Auswirkungen des Unfalls - etwa am Rahmen oder tragenden Teilen des Fahrzeugs - vermutet werden oder es sich um ein erst wenige Monate altes Auto handelt. Selbst wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter mit der Besichtigung des Fahrzeugs beauftragt, kann die Einbeziehung eines eigenen Sachverständigen sinnvoll sein. Nicht wenige Assekuranzen versuchen nämlich das von ihnen zu begleichende Schadensvolumen kostenmäßig klein zu halten und setzen hierbei auf unternehmenseigene Gutachter. Den möglichen negativen Folgen dieser Vorgehensweise lässt sich durch die Erstellung eines unabhängigen Zweitgutachtens meist erfolgreich begegnen.
Nicht nur die Reparaturkosten einfordern
Wer nach einem Verkehrsunfall richtig vorgehen will, sollte bedenken, dass nicht allein die Reparaturkosten eine Rolle spielen. So kommen in vielen Fällen auch die Gebühren für die Nutzung eines Mietwagens während der Ausfallzeit des eigenen Pkw sowie die Gutachterkosten und eventuell anfallendes Anwaltshonorar dazu. Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Neuwagen (nicht selten wird hier von einer maximalen Fahrleistung bis 1.000 Kilometer und einem Zeitraum ab der Erstzulassung von 1 Monat ausgegangen), kommt zudem in bestimmten Fällen (erheblicher Sachschaden) eine Neuwertentschädigung in Betracht. Handelt es sich hingegen um den Totalschaden eines älteren Modells, werden von der Versicherung normalerweise bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übernommen. Neben alldem sollten Betroffene auch die Einforderung von Schmerzensgeld nicht vergessen, sofern sie entweder einen körperlichen Schaden erlitten oder aber stark unter Schock gestanden haben.
Anwaltliche Unterstützung kann entlasten
Im Jahr 2020 ereigneten sich in Deutschland nach Informationen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 2.245.245 Verkehrsunfälle. Obwohl dies eine beachtliche Zahl ist und Unfälle im Straßenverkehr somit zum "Alltag" gehören, stellt jeder einzelne Verkehrsunfall eine Belastung für die Beteiligten dar. Es ist daher in vielen Fällen eine klare Empfehlung, sich bei der Abwicklung des Unfalls anwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Auf diese Weise werden die häufigsten Fallstricke bei der Schadensregulierung vermieden und keine möglichen Ansprüche übersehen.
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