Runkfunkbeitrag
- 1953: 3,58 €
- 1970: 4,35 €
- 1974: 5,37 €
- 1979: 6,65 €
- 1983: 8,31 €
- 1988: 8,49 €
- 1990: 9,71 €
- 1992: 12,17 €
- 1997: 14,44 €
- 2001: 16,15 €
- 2005: 17,03 €
- 2009: 17,98 €
- 2015: 17,50 €
- 2021: 18,36 €
Nach Angaben der KEF fällt die nun empfohlene Erhöhung niedriger aus, weil die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sowie die Finanzerträge der öffentlich-rechtlichen Sender höher ausgefallen seien als ursprünglich kalkuliert. Zudem hätten ARD und ZDF Investitionen verschoben, wodurch zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung stünden. KEF-Vorsitzender Martin Detzel betonte, der nun vorgelegte 25. Bericht stelle die grundsätzlichen Feststellungen des vorherigen Berichts nicht infrage, sondern berücksichtige lediglich die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre.
Politisch bleibt das Thema brisant. Die Bundesländer hatten die 2024 empfohlene Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zum 1. Januar 2025 nicht umgesetzt. Daraufhin reichten ARD und ZDF Ende 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Über diese ist bislang nicht entschieden worden. Bereits in der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht zugunsten einer Beitragserhöhung eingegriffen, nachdem die Länder eine KEF-Empfehlung nicht umgesetzt hatten.
Die Empfehlung der KEF bildet die Grundlage für die Entscheidung der 16 Bundesländer über die künftige Beitragshöhe. Nach geltender Rechtslage müssen alle Landesregierungen und Landesparlamente zustimmen. Abweichungen von der Empfehlung sind nur in engen Ausnahmefällen und einvernehmlich möglich – und müssen nachvollziehbar begründet werden. Damit bleibt abzuwarten, ob die Länder der nun moderateren Empfehlung folgen oder erneut eine politische Auseinandersetzung droht.







Rundschau: «Scrubs»-Reboot überzeugt nicht

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1. Aufnahmeleitung im Bereich Reality (m/w/d)
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