KEF empfiehlt Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro ab 2027

Die Finanzkommission schlägt eine moderate Erhöhung um 28 Cent vor. Deutlich weniger als noch 2024 empfohlen.

Runkfunkbeitrag

  • 1953: 3,58 €
  • 1970: 4,35 €
  • 1974: 5,37 €
  • 1979: 6,65 €
  • 1983: 8,31 €
  • 1988: 8,49 €
  • 1990: 9,71 €
  • 1992: 12,17 €
  • 1997: 14,44 €
  • 2001: 16,15 €
  • 2005: 17,03 €
  • 2009: 17,98 €
  • 2015: 17,50 €
  • 2021: 18,36 €
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den monatlichen Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2027 auf 18,64 Euro anzuheben. Das entspricht einer Steigerung um 28 Cent gegenüber dem aktuellen Beitrag von 18,36 Euro, der seit Juli 2021 gilt. Damit bleibt die neue Empfehlung deutlich unter der im Jahr 2024 vorgeschlagenen Anhebung auf 18,94 Euro.

Nach Angaben der KEF fällt die nun empfohlene Erhöhung niedriger aus, weil die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sowie die Finanzerträge der öffentlich-rechtlichen Sender höher ausgefallen seien als ursprünglich kalkuliert. Zudem hätten ARD und ZDF Investitionen verschoben, wodurch zusätzliche Eigenmittel zur Verfügung stünden. KEF-Vorsitzender Martin Detzel betonte, der nun vorgelegte 25. Bericht stelle die grundsätzlichen Feststellungen des vorherigen Berichts nicht infrage, sondern berücksichtige lediglich die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre.

Politisch bleibt das Thema brisant. Die Bundesländer hatten die 2024 empfohlene Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zum 1. Januar 2025 nicht umgesetzt. Daraufhin reichten ARD und ZDF Ende 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Über diese ist bislang nicht entschieden worden. Bereits in der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht zugunsten einer Beitragserhöhung eingegriffen, nachdem die Länder eine KEF-Empfehlung nicht umgesetzt hatten.

Die Empfehlung der KEF bildet die Grundlage für die Entscheidung der 16 Bundesländer über die künftige Beitragshöhe. Nach geltender Rechtslage müssen alle Landesregierungen und Landesparlamente zustimmen. Abweichungen von der Empfehlung sind nur in engen Ausnahmefällen und einvernehmlich möglich – und müssen nachvollziehbar begründet werden. Damit bleibt abzuwarten, ob die Länder der nun moderateren Empfehlung folgen oder erneut eine politische Auseinandersetzung droht.
20.02.2026 14:27 Uhr  •  Fabian Riedner Kurz-URL: qmde.de/169204