Dabei sollen die freischaffenden, bildgestaltenden Kameraleute erstmals überhaupt von Privatsendern eine Erfolgsbeteiligung je nach Reichweite erhalten.
Der Bundesverband Kinematografie und ProSiebenSat.1 haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln für die freischaffenden, bildgestaltenden Kameraleute verständigt. Die Sendergruppe hat sich im Zuge dessen auch auf eine Erfolgsbeteiligung der Kameraleute je nach Zuschauer-Reichweite eingelassen, was im Privatfernsehen ein Novum markiert. Hierbei gelten nicht nur die Zuschauerzahlen bei der linearen TV-Ausstrahlung, sondern auch Abrufe im Netz sowie eventuelle DVD- und BluRay-Veröffentlichungen.

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