Wirtschaft

MMC geht weiter gegen Studio in Hürth vor

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Das Landgericht Köln verneint die für eine Einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit – nun folgt ein normales Verfahren.

Das Landgericht Köln hat die zunächst erlassene Einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I GbR nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben. Dem Gericht zufolge besteht die Eilbedürftigkeit nicht. Eine Entscheidung ist somit nicht gefallen, die MMC geht nun den normalen Klageweg.

Andre von Eijden, Geschäftsführer der MMC kommentiert die Entscheidung: „Das ist eine gute Entscheidung für die MMC. Ich freue mich, dass das Landgericht Köln in der mündlichen Verhandlung am 31.08. die Gültigkeit der Wettbewerbsklausel bestätigt hat, nach der die Studios in Hürth derzeit nicht für Film- und Fernsehproduktionen genutzt werden dürfen. Wir haben das Mittel der Einstweiligen Verfügung genutzt, um auch der Branche schnell ein klares Signal zu geben. Dies ist gelungen, denn der Markt hat verstanden, dass das Studio- Angebot der vom Fonds in Hürth an den Start gebrachten Betreibergesellschaft MP Medienparks gegen die mietvertraglichen Absprachen verstößt und keinen Bestand haben wird. Jetzt werden wir unser Recht in einem Hauptsacheverfahren durchsetzen.“

In der mündlichen Verhandlung ließ das Gericht nach Darstellung der MMC keinen Zweifel daran, dass es die Klausel im Mietvertrag für wirksam hält, nach welcher das Gelände in Hürth im Anschluss an die durch den Vermieter ausgesprochene Kündigung für fünf Jahre nicht für einen Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen genutzt werden darf.

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