Vermischtes

Rückschlag: Call-in-Regeln sind teilweise unwirksam

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Teilerfolg für 9Live: Ein Gericht hat wesentliche Bestimmungen der neuen Gewinnspielsatzung für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Zufrieden zeigten sich sowohl 9Live als auch die Medienhüter.

Rückschlag für die Medienhüter im Kampf gegen die Call-in-Shows: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die in diesem Jahr in Kraft getretene Gewinnspielsatzung zum Teil für rechtswidrig erklärt.

In seinem Urteil erklärte das Gericht mehrere Regelungen der Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) für unwirksam. Einem Normenkontrollantrag des Call-in-Senders 9Live wurde damit teilweise stattgegeben. Immerhin: Nach Auffassung des Gerichts kann sich die BLM für die Satzung grundsätzlich auf eine wirksame Ermächtigungsgrundlage berufen.



Nicht davon gedeckt sei es jedoch, die Zuschauer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen und die Veranstalter auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers sowie auf eine Höchstdauer der Gewinnspielsendungen von drei Stunden festzulegen. Nicht beanstandet wurden dagegen die in der Gewinnspielsatzung enthaltenen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur Transparenz der Spielgestaltung, zum Verbot der Irreführung und zu den Informationspflichten während des Spielverlaufs.

9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben." Gleichwohl bedeute die Entscheidung aber nicht, dass 9Live seinen selbst auferlegten Transparenzpflichten in Zukunft nicht mehr nachkomme. Wie das in der Praxis aussehen wird, bleibt abzuwarten.

"Selbstverständlich werden wir an den wesentlichen von 9Live initiativ eingebrachten Standards festhalten, das heißt, wir informieren unsere Zuschauer sehr ausführlich über die Modalitäten der Teilnahme. Zudem garantieren wir technisch, dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt die Chance erhält, in das Studio gestellt zu werden, um bei uns mitzumachen und zu gewinnen", so Bartoleit weiter.

9Live hat seit geraumer Zeit mit massiven Einnahmeinbußen zu kämpfen, die nicht zuletzt aus dem inzwischen ramponierten Ruf des Anrufsenders resultieren. Erst vor einer Woche wurde 9Live auf Basis der nun teilweise gekippten Gewinnspielsatzung zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 95.000 Euro verdonnert. Vorgeworfen wurden 9Live irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in verschiedenen Sendungen.

Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienan­stalten (ZAK), Thomas Langheinrich, äußerte sich trotz des Rückschlages zufrieden: "Die Richter haben im Wesentlichen die Gewinnspielsatzung bestätigt und damit alle Vorgaben der Landesmedienanstalten zu Jugendschutz, Transparenz und Hinweispflichten." Das Urteil bedeutet, dass die unter anderem gegen 9Live verhängten Bußgelder grundsätzlich rechtens seien und entsprechende Bescheide demnächst verschickt werden können", stellt der ZAK-Vorsitzende klar.

Vom Tisch ist der Fall sicherlich noch nicht: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen, sodass sämtliche umstrittenen Frage noch vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden können.

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