Vermischtes

Trumps Zölle vorerst wieder in Kraft

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Der Zoll-Streit in den Vereinigten Staaten von Amerika geht in die nächste Phase.

Der juristische Schlagabtausch um Donald Trumps Zollpolitik geht in die nächste Runde: Nachdem das Bundesgericht für Internationalen Handel in New York am Mittwoch zahlreiche unter Trump eingeführte Zölle für unzulässig erklärt hatte, hob ein Bundesberufungsgericht die Entscheidung am Donnerstag bereits wieder auf. Damit sind die Handelshemmnisse, mit denen Trump internationale Partner wie China und die EU zu Zugeständnissen bewegen will, vorerst wieder wirksam.

Für die globale Film- und Fernsehindustrie stellt sich die Frage, ob sie in diesen juristischen Machtspielen zur Verhandlungsmasse wird. Zwar werden Filme und Serien nicht direkt verzollt – aber was passiert, wenn ein Blockbuster wie ein Marvel-Film in den USA produziert wird, jedoch Spezialeffekte, Musik oder Postproduktion aus Deutschland, Kanada oder Südkorea stammen? In Trumps ursprünglichem Zollpaket waren zahlreiche Dienstleistungen und digitale Importe zumindest am Rande betroffen – etwa Renderleistungen oder Software-Lösungen, die für visuelle Effekte genutzt werden.

Gerade Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ setzen stark auf internationale Teams und Standorte. Sollten Dienstleistungen aus diesen Ländern künftig mit Zöllen oder Steuern belegt werden, drohen nicht nur höhere Produktionskosten, sondern auch kreative Einschränkungen. Noch ist nicht entschieden, wie der Zollstreit juristisch endet.

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