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Mehrere Monate nach «Neo Magazin Royale»-Beitrag: BPjM winkt Coin Master durch

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Die BPjM unternimmt nichts gegen die von Jan Böhmermann vorgeführten Glücksspiel-Apps.

Simuliertes Glücksspiel, wie es sich in den verfahrensgegenständlichen Apps in simulierten Spielautomaten findet, war bislang nicht Gegenstand der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle.
Aus der BPjM-Begründung
Im Oktober 2019 befasste sich Jan Böhmermann in seiner ZDFneo-Show «Neo Magazin Royale» mit der Spiele-App "Coin Master", die massiv von Influencern und Prominenten beworben wird und mit bunten, freundlichen Cartoontieren lockt. Das in App-Stores unter anderem als Abenteuerspiel deklarierte Game wurde in der Sendung sehr deutlich als Glücksspielsimulation enttarnt. Der «Neo Magazin Royale»-Beitrag endete mit dem Hinweis, dass Leute, die dazu berechtigt sind, Medien bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPjM) zu melden, die Jugendschutz-Bürokraten doch mal mit der Nase auf "Coin Master" stoßen könnten.

Kurze Zeit nach besagtem «Neo Magazin Royale»-Beitrag sind auch tatsächlich zahlreiche Hinweise bei der BPjM eingegangen – und denen ist die Bundesprüfstelle mittlerweile nachgegangen. Die Entscheidung der BPjM wird die hinter der App stehende Glücksspiel-Industrie freuen: Die BPjM sieht in "Coin Master" und den ähnlich gearteten Apps "Coin Kingdom" und "Coin Trip" keine Verharmlosung von Glücksspiel.



Als Begründung nennt die BPjM, dass diese Apps nicht den Tatbestand erfüllen würden, "sozial-ethisch desorientierend" zu sein. Die BPjM befindet zwar, dass sich aus den Apps "Gefährdungen für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen" ergeben würden und dass sie zu "exzessiver Nutzung sowie zur Schädigung finanzieller Interessen von Kindern und Jugendlichen führen können". Jedoch erklärt die BPjM, dass sie nicht dafür zuständig sei, diese Gefahren zu bekämpfen – in ihren Aufgabenbereich fallen "inhaltebezogenen Konfrontationsrisiken", von diesen Glücksspiel-Apps gingen aber "Interaktionsrisiken" aus.

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