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Simuliertes Glücksspiel, wie es sich in den verfahrensgegenständlichen Apps in simulierten Spielautomaten findet, war bislang nicht Gegenstand der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle.
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Aus der BPjM-Begründung
Kurze Zeit nach besagtem «Neo Magazin Royale»-Beitrag sind auch tatsächlich zahlreiche Hinweise bei der BPjM eingegangen – und denen ist die Bundesprüfstelle mittlerweile nachgegangen. Die Entscheidung der BPjM wird die hinter der App stehende Glücksspiel-Industrie freuen: Die BPjM sieht in "Coin Master" und den ähnlich gearteten Apps "Coin Kingdom" und "Coin Trip" keine Verharmlosung von Glücksspiel.
Als Begründung nennt die BPjM, dass diese Apps nicht den Tatbestand erfüllen würden, "sozial-ethisch desorientierend" zu sein. Die BPjM befindet zwar, dass sich aus den Apps "Gefährdungen für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen" ergeben würden und dass sie zu "exzessiver Nutzung sowie zur Schädigung finanzieller Interessen von Kindern und Jugendlichen führen können". Jedoch erklärt die BPjM, dass sie nicht dafür zuständig sei, diese Gefahren zu bekämpfen – in ihren Aufgabenbereich fallen "inhaltebezogenen Konfrontationsrisiken", von diesen Glücksspiel-Apps gingen aber "Interaktionsrisiken" aus.
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