Hingeschaut

«Im Namen des Volkes»: Jura-Vorlesung zur Primetime

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Zur besten Sendezeit stellte sich Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle den Fragen der ARD-Zuschauer anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes. Herausgekommen ist dabei eine aufschlussreiche Sondersendung mit angenehm nüchternen Einschätzungen…

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feiert 70. Geburtstag - ein guter Anlass also, sich mit der rechtlichen und politischen Grundordnung des Staates einmal genauer zu beschäftigen. Jan Böhmermann ist dem schon auf seine Weise nachgekommen und machte vergangene Woche im «Neo Magazin Royale» mit dem Grundgesetzmaskottchen "Grundi" auf den runden Geburtstag aufmerksam. Etwas nüchterner lief es am Mittwochabend im Ersten ab, wo sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, den Fragen des Studiopublikums stellte.

Einen Tag vor dem Jubiläum zeigte der Sender einmalig die Sondersendung «Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz», bei der es sich um eine Gemeinschaftsproduktion von WDR und SWR handelt. Durch die Veranstaltung, die bereits am Montagabend aufgezeichnet wurde, führen Moderatorin Sandra Maischberger und ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Letzterer lockert das 75-minütige Format mit einigen vorher produzierten Erklärfilmen auf, im Vordergrund der Sendung steht aber zweifelsfrei einer: Andreas Voßkuhle mit seinen Ausführungen zum Grundgesetz und zur Arbeitsweise des Verfassungsgerichts.

Glücklicher Weise haben die 150 anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen aus verschiedenen Bereichen mitgebracht, weshalb die Sendung in relativ kurzer Zeit eine verhältnismäßig große Bandbreite abdecken kann. Zum Start fragen die Anwesenden den Präsidenten zu "Fridays for Future", Umweltschutz und zur Auslegung des Begriffs der Würde, bevor später das Spannungsfeld zwischen Religion und Freiheit Thema ist. Auch ganz konkrete Fragen wie die nach einem Verbot der NPD werden im Laufe der Sendung behandelt.

Stück für Stück zerlegt und analysiert Andreas Voßkuhle die Einwürfe der Zuschauer, bevor er auf entsprechende Artikel im Grundgesetz verweist. Voßkuhle redet flüssig, kommt nicht vom Thema ab und weicht keiner Frage aus. Und er hat in der Sendung eines: Zeit, um seine Antworten in Ruhe auszulegen. Während die Polarisierung im politischen Raum zunimmt und Diskussionen zu schnell zu hitzig ausgetragen werden, wirkt das alles ungewohnt angenehm. Am Ende kann Andreas Voßkuhle wenig Konkretes sagen, was allerdings nicht weiter verwunderlich ist. Manch einer wird sich vielleicht genauere Antworten erhofft haben, nur macht Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts eben keine Gesetze.

Umso deutlicher werden dem Zuschauer dafür die Hintergründe zur Arbeitsweise des Gerichts und zur Interpretation der Artikel. Leicht zu verstehen ist das nicht immer, interessant aber schon. Und an einer Stelle bezieht Voßkuhle dann doch noch relativ klar Position. Auf die Frage, ob er die Wiedereinführung der Todesstrafe als realistisch betrachtet, antwortete er mit einem Nein und verweist auf die sogenannte Ewigkeitsgarantie, die sich unter anderem auf Artikel eins bezieht. "Ich glaube, dass es gegen die Menschenwürde verstoßen würde", sagt Voßkuhle und gibt zu, sich weit aus dem Fenster zu lehnen.

„Sie merken schon, dass ist nicht der Abend für einfache Antworten, sondern das ist der Abend für komplexe Antworten“, merkt Sandra Maischberger im Laufe der Fragerunde treffend an. Das ist wahr - und trotzdem ist es ein TV-Abend, den das Land eigentlich öfter als einmal gebrauchen könnte. Das Grundgesetz gehe jeden von uns etwas an und sei in jedem Lebensbereich spürbar, sagt die Moderatorin gleich zu Beginn der Sendung. Besser lässt sich die Relevanz des Themas gar nicht zusammenfassen.

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