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Gutes Zeichen? Grundgesetz-Lektion erreicht im Ersten Jüngere

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So viel zur Politverdrossenheit der jüngeren Generationen: «Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz» kommt beim jungen Publikum besser an als beim Gesamtpublikum.

Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes veröffentlichte nicht bloß das «Neo Magazin Royale» Spots zur Feier der deutschen Verfassung, Das Erste ließ sich auch etwas einfallen: Am Mittwochabend zeigte der öffentlich-rechtliche Sender zur besten Sendezeit die Sondersendung «Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz». Darin erläuterte Justizexperte Prof. Voßkuhle unter der Moderation von Frank Bräutigam und Sandra Maischberger Publikumsfragen über das Grundgesetz, außerdem wurde im Studio diskutiert und in Einspielfilmen das Thema vertieft.

2,15 Millionen Menschen sahen sich diese "Jura-Vorlesung zur Primetime" an, was dem Ersten eine Sehbeteiligung in der Höhe von mauen 7,7 Prozent einbrachte. Beim jungen Publikum im Alter von 14- bis 49-Jahren lief es mit einer Reichweite von 0,49 Millionen und einem Marktanteil von 6,1 Prozent indes akzeptabel.



Ab 21.30 Uhr ging es für «Sternstunde ihres Lebens» insgesamt leicht besser, notiert wurden 8,0 Prozent. Bei den Jüngeren waren derweil schwache 3,6 Prozent Marktanteil drin. «Als Mutti arbeiten ging» gab im Anschluss auf 6,3 Prozent sowie auf 3,8 Prozent nach.

© AGF in Zusammenarbeit mit der GfK/TV Scope/media control. Zuschauer ab 3 Jahren und 14-49 Jahre (Vorläufige Daten), BRD gesamt/ Fernsehpanel D+EU Millionen und Marktanteile in %.
Kurz-URL: qmde.de/109554
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