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Rechtsstreit um «Pippi Langstrumpf»-Titelsong

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Generationen sind mit dem Titellied der «Pippi Langstrumpf»-Serie aufgewachsen. Nun wird vor Gericht über die deutsche Fassung des Evergreens gestritten.

Trallari trallahey tralla hoppsasa: Das Titellied der «Pippi Langstrumpf»-Serie ist ein generationen- und grenzenübergreifender Ohrwurm. Doch nun heißt es sinngemäß "trallari trallahey tralla .. hoppla", denn aktuell finden sich die Rechteinhaber der deutschen Textversion vor Gericht wieder. Verklagt werden sie von einem schwedischen Unternehmen, das die Urheberrechte der verstorbenen Pippi-Langstrumpf-Schöpferin Astrid Lindgren vertritt, wie 'Spiegel Online' unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts Hamburg berichtet.

Streitpunkt ist, dass in den Augen der Lindgren-Vertreter die deutsche Liedfassung eine "abhängige Bearbeitung des Originals" sei, die der deutsche Texter Wolfgang Franke angeblich ohne Einwilligung dessen Verfassung gemacht habe. Im schwedischen Original lautet etwa eine Liedzeile: "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa". Die deutsche Zeile "Hey - Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa" sei zu nah daran.

Frankes Witwe sowie die Anwälte der verklagten Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft wenden wiederum ein, dass der Liedtext eine freie Benutzung de Kinderbuchstoffs sei und daher keine gesonderte Genehmigung erfordert hätte. Zudem habe sich Franke an anderen Stellen weit vom schwedischen Liedtext entfernt, weshalb der Vorwurf einer abhängigen Bearbeitung nicht zutreffen würde. Unter anderem zählt Pippi Langstrumpf ihr kunterbuntes Haus, ihr Äffchen und ihr Pferd anders als im Original auf, darüber hinaus sind Pippis eigenwillige Mathematikkünste nicht Teil des schwedischen Titelsongs.

Laut 'Spiegel Online' wurde die Klage bereits 2017 eingereicht, und schon vergangenes Jahr äußerte die Kammer, dass die deutsche Fassung die Rechte des Originals verletzen könnte. Dies würde bedeuten, dass die Inhaber der deutschen Textfassung keine Gema-Erlöse mehr erhalten. Durch einen Richterwechsel gibt es nun aber eine erneute Verhandlung.

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