Wirtschaft

Constantin Media steht heiße Hauptversammlung bevor

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Fred Kogel will einen anderen Weg gehen als Ex-Chef und Großaktionär Bernhard Burgener. Medien erwarten im November einen Showdown über die Zukunft des Medienkonzerns.

Spannendes Tauziehen um die baldige Ausrichtung von Constantin Medien: Der Konzern, zu dem die Plazamedia, Sport1, aber auch Constantin Film und die Sportrechtefirma TEAM gehören, bereitet derzeit seine Hauptversammlung vor, die in der zweiten November-Woche ansteht. Dort könnte es zum großen Duell zwischen dem aktuellen Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel (einst «Harald Schmidt Show»-Produzent und Sat.1-Chef) und dem Ex-Chef Bernhard Burgener (heute Großaktionär) kommen. Medienberichten zufolge könnte Burgener Kogel die Entlastung entziehen wollen.

Das ist das Ergebnis eines schon seit Monaten schwelenden Streits über die Neuausrichtung von Constantin. Kogels Plan soll es sein, sich von der Filmsparte zu trennen. Die feierte zuletzt mit «Fack ju Göhte» dabei durchaus Erfolge. Stattdessen will er sich mit TEAM noch mehr um die Champions League-Vermarktung in ganz Europa kümmern und allgemein das Sport-Geschäft (also Sport1) stärken. Der Verkauf von Constantin Film würde dafür gehörig Geld in die Kassen spülen. Kogel hat bei diesen Plänen Rückendeckung von Dieter Hahn, dem Aufsichtsratschef der Constantin.

Nun fehlt noch die Zustimmung von Bernhard Burgener. Denn: Die Constantin Film AG ist Teil der schweizerischen Constantin-Medien-Tochter Highlight Communications AG und dort ist Burgener der Vorstandschef – und strikt gegen eine derartige Zerschlagung. Wer sich letztlich durchsetzt und welche Folgen das dann hätte, ist aktuell noch nicht abzusehen. Medienberichten zufolge haben beide Interessen-Gruppierungen wohl etwa je 30 Prozent der Aktionäre hinter sich. Kogel selbst hat derweil Zweifel, wie er in der Einladung zur JHV schreibt, dass das Vorgehen der Gruppierung um Burgener überhaupt in Ordnung ist. Es heißt: „Namentlich in Bezug auf die Beachtung wertpapierhandelsrechtlicher Meldepflichten bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken, ohne dass die Prüfung dieser Vorgänge derzeit abgeschlossen ist.“

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