N24 wird ab März sein Vorabendprogramm ändern und die Teleshopping-Schiene kippen. Diese war 2011 nach dem Management-Buyout eingeführt worden. Durch diesen löste sich der Konzern aus dem ProSiebenSat.1-Konzern und brauchte verlässliche Einnahmen. Diese boten das Programmfenster, das sonnenklar.TV zwischen 19.00 und 20.00 Uhr nutzte. Inzwischen hat sich aber nicht nur die Vermarktungslage des Berliner Nachrichtenkanals geändert, man hat mit der Axel Springer SE auch einen starken Konzern an seiner Seite.Ab Mitte März war es das deshalb mit schönen Urlaubsbildern bei N24. Ab dem 16. März nämlich bekommt Hendrik Heys Marke werktäglich um 19.10 Uhr Sendezeit bei N24 eingeräumt – und das ist schon ein spannender Deal. Hey hatte sich mit seiner Marke «Welt der Wunder» vor rund einem Jahr aus dem Free-TV verabschiedet. Sein RTL II-Magazin sorgte zuletzt sonntags um 19 Uhr nur noch für mäßige Quoten. Stattdessen stampfte Hey einen eigenen Sender aus dem Boden, sendet inzwischen teilweise 24 Stunden im digitalen Kabel.
„
«Welt der Wunder» gibt es bereits seit 19 Jahren, das sagt eigentlich schon alles. Vieles verändert sich, aber Wunder wollen wir Menschen immer erleben, die großen und die kleinen. Wir wollen die Phänomene des Alltags verstehen und uns darüber austauschen.
”
Moderatorin Inge Steiner
Moderatorin der Sendung wird Inge Steiner. N24-Chef Dr. Torsten Rossmann zeigte sich am Mittwoch hocherfreut: Mit «Welt der Wunder» fünfmal wöchentlich unmittelbar vor der Primetime, entsprechen wir den Sehgewohnheiten unseres Publikums im besten Sinne. Wir sind verlässlich und mit einem Wissensangebot genau im Markenkern von N24. Ich freue mich sehr, dass wir Inge Steiner dafür gewinnen konnten, dieses Format zu übernehmen. Sie ist eine kluge, professionelle Moderatorin und eine absolut sympathische Kollegin.“







RTL Nitro holt «Heroes» zurück
Super RTL zeigt neuen Animationsfilm aus Südafrika

Supervisor Sound Technics (m/w/d)
Initiativbewerbungen (m/w/d)
Rechtsreferendariat im Bereich Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Urheberrecht 




Es gibt 0 Kommentare zum Artikel