Wirtschaft

Kabel Deutschland klagt gegen ARD/ZDF

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Der Kabelnetzbetreiber setzt die öffentlich-rechtlichen Sender nun mit einer Klage unter Druck. Bereits im Vorfeld wurde das Blockieren von Sendern verkündet.

Bei Kabel Deutschland wird mehr Politik betrieben als am Programm gearbeitet: Schon seit Monaten wettert Adrian von Hammerstein, Vorstand von Kabel Deutschland, gegenüber ARD und ZDF, die die Kabeleinspeisegebühren nicht mehr bezahlen wollen. Die öffentlich-rechtlichen Sender erklärten, dass sie sich diese Ausgaben nicht mehr leisten können und ohnehin kleine Kabelgesellschaften von den rund 60 Millionen Euro pro Jahr keinen Cent sahen.

Das Paradoxe: Kabel Deutschland erhielt in diesem Jahr noch mehrere Millionen für die Einspeisung der ARD- und ZDF-Kanäle, verhinderte aber konsequent die Ausstrahlung der HD-Sender der dritten Programme sowie der ZDF-Digitalkanäle. Zuletzt blockierte man die Sender RTL Nitro und Sky Atlantic HD – mit diesen Aktionen machte sich das Unternehmen keine Freunde.

Von Hammerstein (Bild) erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass man gegen ARD und ZDF klagen wird: „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen.“ Das Unternehmen beauftragte hierfür zwei Medienwissenschaftlern von der Universität Hamburg, die zum Ergebnis kamen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten weiterhin dazu verpflichtet seien, die Gebühren zu bezahlen. Diese Gutachten muss man allerdings mit Abstand betrachten, denn es ist fraglich, was das Ergebnis wäre, wenn ARD/ZDF diese Studie in Auftrag gegeben hätten. Bereits vor einigen Monaten kündigte Kabel Deutschland an, dass man sich vorstellen könne, ab 2013 einige TV-Sender zu blockieren.

Allerdings zeigte sich von Hammerstein gesprächsbereit, immerhin geht es für sein Unternehmen um eine attraktive Summe. Aber er mahnte auch: „Es kann nicht sein, dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern.“

Kurz-URL: qmde.de/58218
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