Vermischtes

Erneut zahlreiche Jugenschutz-Verstöße

von  |  Quelle: KJM
Ob Das Vierte, Tele 5 oder N24: Die KJM hat auch im dritten Quartal wieder mehrere Verstöße gegen den Jugendschutz beanstandet.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal dieses Jahre je sieben Verstöße gegen den Jugendschutz in Fernseh- und Telemedienangeboten festgestellt.

So wurden bei Das Vierte im Nachtprogramm pornografische Darstellungen gezeigt, die im frei empfangbaren Fernsehen unzulässig sind. Alle weiteren von der KJM festgestellten Rundfunkverstöße bewegten sich im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung. In der Dokumentation «The Real Football Factories International» im DSF ging es demnach hauptsächlich um die Darstellung von Fan-Gewalt - dies hätte erst später ausgestrahlt werden dürfen.



Nicht vor 20 Uhr hätten zudem eine Folge des Reality-TV-Formats «I love New York» bei MTV gezeigt werden sollen, da sie einseitige und stereotype Geschlechterrollen präsentierte. Kritik gab es auch am Dokusender N24, der die NS-Dokumentation «Nürnberg - Görings letztes Gefecht» ausstrahlte und Ausschnitte aus einem Film, der drastische und somit für Kinder problematische Szenen aus den von den US-Streitkräften befreiten Konzentrationslagern zeigte.

Auf wenig Gegenliebe stieß außerdem ein Trailer für die Filme «Stirb langsam» und «Stirb langsam 2» beim Sky-Vorgänger Premiere im Tagesprogramm, der ohne Jugendschutz-Vorsperre ausgestrahlt wurde. Zwei Verstöße betrafen zudem den Jugendschutz in der Werbung: Ein Werbespot für einen «Yu-Gi-Oh»-Klingelton nutzte im Tele 5-Tagesprogramm nach Angaben der KJM Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen aus. Der Sender DMAX bewarb außerdem im Hauptabendprogramm ein von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziertes Computerspiel.

In allen Rundfunk- und Telemedienfällen hat die KJM - je nach Art und Schwere des Verstoßes - Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschlossen. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch.

Kurz-URL: qmde.de/37610
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