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Eva Herman-Fall: Entscheidung nicht gefallen

von  |  Quelle: Focus
Die 49-Jährige erzählte vor Gericht über ihre Situation beim NDR. Der vorsitzende Richter vertagte die Entscheidung und ordnete Gespräche zwischen beiden Parteien an.

Vor knapp einem Jahr wurde die Nachrichtensprecherin und Moderatorin Eva Hermann von ihrem Haussender NDR entlassen. Hintergrund war die Vorstellung ihres Buches „Das Prinzip Arche Noah“, bei dessen Vorstellung sich die 49-Jährige lobend über die familiären Werte aus der SS-Zeit geäußert hatte – zu viel des Guten für die Verantwortlichen des NDR.

Die seit 1988 beim NDR angestellte Moderatorin klagt schon seit längerem auf Weiterbeschäftigung beim Hamburger Fernsehsender, doch eine Entscheidung ist nicht so einfach. Das Gericht musste sich nämlich mit der Frage auseinander setzen, ob Herman ein Arbeitsverhältnis mit dem NDR hatte oder freie Mitarbeiterin war. Bis zu ihrer Kündigung moderierte sie «Herman und Tietjen», eine Quiz-Sendung, verlas die Nachrichten bei der «Tagesschau» und war im Hörfunk tätig.




Vor Gericht erklärte die Klägerin, dass die Arbeit beim NDR nicht gewesen sei. Seit dem 11. September 2001 und dem Golfkrieg dürfen die Moderatoren das Gelände zwischen TV-Sendungen nicht mehr verlassen, sodass sie für Sondersendungen jederzeit On-Air erscheinen können. Außerdem erklärte sie, dass sie ein Jahr keinen Frühdienst mehr machen wollte, doch das wurde Herman von Chefsprecher Jo Brauner nicht erlaubt. Da sie für diese Tätigkeit bereits gegen halb vier aufstehen musste, setzte sie vor vielen Jahren ein Jahr lang aus.

Der vorsitzende Richter des Landesarbeitsgerichtes empfahl den beiden Parteien noch einmal mit einer außergerichtlichen Einigung zu versuchen, wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet. Gegen Ende November würde das Gericht mit einer Beweisaufnahme beginnen und den Fall weiter verhandeln.

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