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Telemedial: Hornauer wird Sendelizenz entzogen

von  |  Quelle: Der Standard
Österreichische Medienhüter entziehen dem umstrittenen Sender des ehemaligen B.TV-Chefs offenbar die Lizenz.

Screenshot: Kanal TelemedialImmer wieder ist der Anrufsender Kanal Telemedial in den vergangenen Monaten in die Kritik von Medienwächtern gekommen. Nun plant die österreichische Medienbehörde Komm-Austria, den Sender die Lizenz zu entziehen.

Wie der "Standard" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, habe Kanal Telemedial entgegen seiner Satellitenlizenz keinen regelmäßigen Sendebetrieb in Österreich nachweisen können - was eine wichtige Voraussetzung für die weitere Ausstrahlung gewesen wäre. Kanal Telemedial, Sender des einstigen B.TV-Chefs Thomas Hornauer, sendete auch zuletzt noch überwiegend aus den alten B.TV-Studios in Ludwigsburg. Abgesehen von ehrenamtlichen Beratern gebe es in Wien derzeit keine weiteren Mitarbeiter von Kanal Telemedial. Hornauer hat nun allerdings noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.




Die KommAustria hatte bereits im März 2008 eine Rechtsverletzung von Kanal Telemedial festgestellt. Gegen diesen Bescheid hat Hornauer beim Bundeskommunikationssenat (BKS) Berufung eingelegt. KommAustria könne Sendeplätze allerdings nicht beeinflussen, hieß es von Seiten der Behörde. Umstritten ist vor allem, dass Kanal Telemedial unmittelbar nach Ende des Kinderprogramms Ki.Ka über Astra analog empfangbar ist.

Verantwortlich dafür zeichnet sich jedoch der Satellitenbetreiber Astra. Kanal Telemedial setzt alleine auf die Anrufe von Zuschauern, die praktisch als "Dank" für das Programm zehn Euro pro Anruf zahlen sollen - Senderchef Hornauer, der selbst moderiert, bezeichnet diesen Vorgang als "Energieausgleich".

Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, Norbert Schneider, hatte bereits vor einigen Wochen Kritik an den Angeboten von Kanal Telemedial geübt. "Geld dafür zu nehmen, dass Energien über den Bildschirm übertragen werden, stellt alles in den Schatten, was es bisher gegeben hat", sagte Schneider. "Derartig hohe Telefongebühren sind zwar medienrechtlich nicht verboten, doch der Eindruck drängt sich auf, dass Zuschauer hier für dubiose Angebote regelrecht ausgenommen werden", so Schneider damals.

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