Vermischtes

Genehmigt: Weg frei für neue ARD-Mediathek

von  |  Quelle: SWR
Durch den Beschluss können bereits vorhandene Radio- und Fernsehbeiträge der ARD in Zukunft gebündelt auf der Internetplattform ARD.de angeboten werden.

Logo: ARDBei den Privatsendern wird man genaustens die Entwicklung der ARD-Mediathek beobachtet, äußerte man doch von Anfang Kritik an dem Vorhaben. Der öffentlich-rechtliche Senderverbund ist nun einen Schritt weiter.

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat in seiner Sitzung am Freitag die Einrichtung der ARD-Mediathek genehmigt. Mit diesem einstimmig gefassten Beschluss können bereits vorhandene Radio- und Fernsehbeiträge der ARD in Zukunft gebündelt auf der Internetplattform ARD.de angeboten werden. Die Entscheidung des Gremiums sei nach intensiver Beratung der Konzeption, Finanzierung und Umsetzung der geplanten Online-Mediatheken von ARD und SWR gefallen.




Der SWR-Rundfunkrat hat dabei die Realisierung der bei der Internationalen Funkausstellung in Berlin erstmals präsentierten Version ausdrücklich als notwendige und zeitgemäße technische Weiterentwicklung der Online-Angebote der ARD begrüßt. Rundfunkratsvorsitzender Hans Lambert: "Mit dem Projekt 'ARD-Mediathek' gestaltet der SWR einen wichtigen Schritt in die digitale Medienzukunft. Die neue Technik ermöglicht es, die vorhandenen Programmschätze des Rundfunks besser zu nutzen. Es ist ein Angebot für Alle im klassischen Sinn des Rundfunks."

Der Rundfunkrat hat sich bei seiner Sitzung in Landau zudem dafür ausgesprochen, dass für die Genehmigung künftiger Angebote das bewährte Prinzip der Federführung in der ARD angewandt werden soll. Mit diesem Beschluss des SWR-Gremiums soll sichergestellt werden, dass nicht durch aufwendige, parallele Genehmigungsverfahren in möglicherweise allen neun Landesrundfunkanstalten die Handlungsfähigkeit der ARD gefährdet wird. Es dürfe "kein bürokratisches Monstrum entstehen", so Lambert.

SWR-Intendant Peter Boudgoust begrüßte das Votum des Rundfunkrates: "Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt klar betont, hat unser Kontrollgremium mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass niemand von öffentlich-rechtlichen Qualitätsangeboten in den neuen Medien ausgeschlossen werden darf. Der Rundfunkrat hat damit ein Zeichen gesetzt."

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