Die Europäische Rundfunkunion hat ihre Regeln für den «Eurovision Song Contest» angepasst und dabei erstmals deutlich festgeschrieben, unter welchen Umständen ein Siegerland den Wettbewerb im folgenden Jahr nicht austragen darf. Entscheidend ist künftig nicht allein, ob der siegreiche Sender grundsätzlich in der Lage wäre, eine Veranstaltung dieser Größenordnung zu stemmen. Auch die Sicherheitslage des Landes und sogar der unmittelbaren Region wird ausdrücklich berücksichtigt.Nach den neuen Bestimmungen ist der siegreiche Rundfunkveranstalter als Gastgeber nicht zugelassen, wenn ein bewaffneter Konflikt, eine heikle geopolitische Situation oder eine andere Lage die Sicherheit beziehungsweise Stabilität des Staates oder seiner unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigt. Falls die Situation nicht eindeutig ist, kann die EBU zusätzlich eine unabhängige Sicherheitsbewertung in Auftrag geben. Anschließend entscheidet sie nach Rücksprache mit der ESC Reference Group über die Austragung.
Die EBU nennt Israel in ihrer Regelung nicht ausdrücklich. De facto dürfte es unter den gegenwärtigen Umständen allerdings kaum vorstellbar sein, dass das Land den «ESC» austragen dürfte. Das ist insofern relevant, weil Israel beim Wettbewerb 2026 in Wien den zweiten Platz erreichte und damit einem Sieg vergleichsweise nahekam. Die neue Regel löst somit ein Problem, das bei einem israelischen Erfolg unmittelbar auf die EBU zugekommen wäre.
Für die Ukraine ist die Situation ebenfalls interessant. Einen Präzedenzfall gab es schließlich bereits: Nach dem ukrainischen Sieg 2022 entschied die EBU aufgrund des russischen Angriffskrieges, den «ESC 2023» nicht in der Ukraine stattfinden zu lassen. Stattdessen sprang Großbritannien als Zweitplatzierter ein. Die BBC veranstaltete den Wettbewerb in Liverpool allerdings ausdrücklich im Namen der Ukraine und gemeinsam mit dem ukrainischen Sender Suspilne.
Genau dieses Modell schreibt die EBU künftig nicht mehr vor. Wird einem Sieger die Austragung entzogen, bestimmt die EBU einen alternativen Host Broadcaster. Dieser übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten und veranstaltet den Song Contest in eigenem Namen. Er muss das Ereignis also nicht stellvertretend für das eigentliche Siegerland ausrichten. Damit könnte ein zukünftiger Fall deutlich anders behandelt werden als Liverpool 2023.
Die Formulierung geht zudem bewusst über einen Krieg auf dem eigenen Staatsgebiet hinaus. Entscheidend kann auch eine „sensitive geopolitical situation“ oder die Sicherheitslage in der „immediate region“ sein. Dadurch schafft sich die EBU Spielraum für Krisen, bei denen ein Land selbst nicht unmittelbar Kriegsschauplatz ist. Das könnte perspektivisch auch für andere Staaten insbesondere in Osteuropa oder an geopolitischen Konfliktlinien relevant werden. Eine automatische Liste ausgeschlossener Länder gibt es jedoch nicht; maßgeblich wäre die jeweilige Situation nach einem Sieg. Damit vermeidet die EBU zugleich eine grundsätzliche politische Entscheidung über die Teilnahme solcher Staaten.
Neben der Gastgeberfrage verändert die EBU weitere Regeln. Das Mindestalter für ESC-Teilnehmer steigt von bislang 16 auf 18 Jahre. Außerdem wird die Regel für den Gesang präzisiert: Die Leadstimme muss tatsächlich live vorgetragen werden und darf nicht durch vorproduzierte Lead-Vocals unterstützt werden. Die neuen Vorschriften gelten erstmals für den «Eurovision Song Contest 2027». Nach dem Sieg der Bulgarin Dara wird die kommende Ausgabe in Bulgarien ausgetragen.







«Barbie 2» steht offenbar vor dem Aus

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