So lief das erste Nations-League-Spiel
- Zuschauer ab 3: 11,05 Mio. / 39,2%
- Zuschauer 14- 49: 2,95 Mio. / 33,8%
Deutschland - Frankreich (06.09.2018)
Aus der jungen Altersklasse verfolgten im Schnitt 2.69 Millionen Menschen das 0:3 gegen die Oranje-Auswahl. Bei 14- bis 49-Jährigen ergab dies 30,1 Prozent. Damit war das zweite Nations-League-Spiel zwar sehr beliebt im deutschen Fernsehen, dem ersten Auftritt aber in allen Belangen unterlegen. Am 6. September hatten die Deutschen gegen Frankreich 0:0 gespielt (siehe Info-Box). Statt des amtierenden Weltmeisters standen Jogis Jungs in Spiel zwei ein Land gegenüber, das sich nicht einmal für die vergangene Weltmeisterschaft qualifizieren konnte, was die Verluste zumindest zum Teil erklären könnte.
Das ZDF hatte am Samstagabend schon um 20.15 Uhr mit der Übertragung aus Amsterdam begonnen. Die Vorberichte und die Moderation um Jochen Breyer und Oliver Kahn verfolgten zu dieser Zeit 6,55 Millionen Fußball-Fans, darunter 1,77 Millionen junge Menschen. Insgesamt 24,8 Prozent und 22,7 Prozent bei den 14- bis 49-Jährigen standen im Vorfeld der Partie zu Buche. Um 23 Uhr lief dann wie üblich «das aktuelle sportstudio», das vom Länderspiel gehörig profitierte. 3,40 Millionen Personen blieben dran, darunter 0,94 Millionen junge. Quoten von 18,8 Prozent insgesamt und 15,4 Prozent im jungen Segment holt das Sportmagazin aus eigener Kraft sonst fast nie.





 


 Blockbuster-Battle: Die Privaten fahren schwere Geschütze auf
Blockbuster-Battle: Die Privaten fahren schwere Geschütze auf Mit «The Walking Dead»: RTL IIs Horror-Abend schlägt sich respektabel
Mit «The Walking Dead»: RTL IIs Horror-Abend schlägt sich respektabel 
 
 
 
 
 
 
 
 Letzte Meldungen
 Letzte Meldungen 
 Mehr aus diesem Ressort
 Mehr aus diesem Ressort  Jobs
 Jobs  
 Supervisor Sound Technics (m/w/d)
Supervisor Sound Technics (m/w/d) Initiativbewerbungen (m/w/d)
Initiativbewerbungen (m/w/d) Rechtsreferendariat im Bereich Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Urheberrecht
Rechtsreferendariat im Bereich Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Urheberrecht  Surftipp
 Surftipp





Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel