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Erste Klage gegen neues Gebührenmodell

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Ab Anfang 2013 soll die GEZ-Gebühr durch ein neues Gebührenmodell ersetzt werden. Dagegen wurde nun die erste Klage eingereicht. Beim BR sieht man aber keine Probleme.

Im Jahr 2010 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer entschieden, dass das bisherige Gebührenmodell ab 2013 ausgedient hat. Ab dem kommenden Jahr soll es einen festen Betrag geben, den jeder Haushalt zahlen muss – die GEZ-Eintreiber werden damit zum großen Teil wohl überflüssig. Mit 17,98 Euro liegt der Betrag auf dem Niveau, den Fernsehbesitzer schon jetzt an die GEZ ausrichten müssen. Doch es gibt Kritik am neuen Modell. So werden auch Haushalte zur Kasse gebeten, die über keine Rundfunkgeräte verfügen.

Der Jurist Ermano Geuer will die Rechtmäßigkeit des neuen Gebührenmodells nun auf Herz und Nieren prüfen und hat dafür Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Geuer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Passau. Die bayerische Staatsregierung, der Landtag und der Bayerische Rundfunk (BR) haben nun bis zum 15. Oktober Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Sie sind ebenfalls an dem Verfahren beteiligt.

Geuer argumentiert, dass der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt werde. Es bezieht sich damit auf die Tatsache, dass jeder die neue Gebühr entrichten muss, auch wenn keine Rundfunkgeräte vorhanden sind. Vor allem für kleine Unternehmen seien extreme Zusatzkosten absehbar, weil für jedes Fahrzeug im Fuhrpark und für jeden Unternehmenssitz extra gezahlt werden müsse.

Auch beim Datenschutz sieht der Kläger Probleme. So sollten der Gebühreneinzugszentrale in Köln alle Meldedaten der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Das gehe laut Geuer aber nicht: “Dadurch entsteht ein zweites und auch noch zentrales Melderegister – das wollte man gerade nicht haben, deshalb sind die Melderegister nach Gemeinden getrennt geführt.” Der bayerische Landtag und der BR erklärten bereits, dass sie die Klage für unbegründet halten. Einen Verstoß gegen die Verfassung sehe man nicht.

Mehr zum Thema... GEZ Klage
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