Bereits 2011 bemängelten die Wettbewerbshüter, dass zu wenig Wettbewerb beim Erwerb von Filmrechten herrsche, weshalb sich BSkyB damit verteidigte, durch die Video-on-Demand-Dienste Netflix und Lovefilm zunehmend Konkurrenz zu erhalten. Der vom Pay-TV-Anbieter prognostizierte Marktwandel ist nach Ansicht der Wettbewerbskommission bislang jedoch noch nicht im ausreichendem Maße eingetreten, wie die Kartellrechtler einschätzen. Demnach sei durch besagte Portale die Position von BSkyB nicht einmal im Ansatz gefährdet.• BSkyB
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