Der Medienunternehmer Tobias Huch hatte in letzter Zeit immer wieder den Jugendschutz von Sky kritisiert. So forderte er beispielsweise, dass der Erotikkanal Beathe Uhse TV erst ab 23 Uhr senden soll. Er hielt die Jugendschutz-Vorsperre vom Pay-TV-Riesen Sky für zu unsicher. Huch reichte deswegen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Duisburg ein, er selbst erklärte damit erfolgreich gewesen zu sein.. • Sky • Beathe Uhse TV • Tobias Huch
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