Risikogruppe gilt von 18 bis 24 Jahren
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, zeigt die Unfallstatistik bei Jugendlichen jährliche eine traurige Bilanz. Dabei gehören eine nicht angepasste Geschwindigkeit, ein zu geringer Abstand sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss zu den häufigsten Unfallursachen. So manche Fahrt endet abrupt oder gar tödlich durch das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten, die Ablenkung durch andere Insassen oder verantwortungslose Fahrmanöver. Die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren wird deshalb als „die sieben risikoreichsten Jahre“ beschrieben und ist anders reglementiert worden.
Laut Straßenverkehrsgesetz durchläuft jeder Fahranfänger eine Probezeit von zwei Jahren. In dieser Zeit herrschen strenge Auflagen, um das hohe Unfallrisiko zu minimieren und die Jugendlichen für den Straßenverkehr zu sensibilisieren. Beispielsweise ist ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einzuhalten. Außerdem befreit eine bereits bestandene Probezeit einer anderen Fahrzeugklasse nicht vom PKW-Führerschein auf Probe. Wer sich nicht an die theoretisch erlernten Regeln hält, muss mit einem hohen Bußgeld und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Die genauen Strafen sind hier im offiziellen Bußgeldkatalog geregelt.
Hinweis: Kleine Ordnungswidrigkeiten oder eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung haben auf die Probezeit meist keine Auswirkungen. Betroffene müssen aber mit einem Bußgeld und eventuell mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
A und B Verstöße in der Probezeit
Kritisch wird es in der Probezeit bei sehr gefährlichen und verantwortungslosen Verstößen. Die Behörden kategorisieren das Fehlverhalten in A-Verstöße und B-Verstöße. Bei einem sogenannten A-Verstoß bekommt der Fahranfänger die Auflage eines Aufbauseminars und die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert. Wer also seine Prüfung mit 18 erfolgreich bestanden hat, steckt bis zu einem Alter von 22 Jahren unter der Reglementierung der Probezeit.
Kommt es zu einem sogenannten B-Verstoß in der Probezeit, erhalten die Fahrer meist nur eine Verwarnung und eine zweite Chance. Es folgt zwar ein Bußgeld, aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Nachschulung oder Verlängerung. Erst bei einem zweiten B-Verstoß greifen derartige Konsequenzen. Über die geforderten Aufbauseminare muss den Behörden eine Teilnahmebestätigung vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, kommt es zum Führerscheinentzug. Folgende Tabelle hilft dabei, Verstöße nach A und B zu kategorisieren.
A-Verstoß
• Alkoholmissbrauch
• Überfahren einer roten Ampel
• Fahrerflucht
• Überholen im Überholverbot
• Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h zu viel)
• Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung
B-Verstoß
• Fahren mit zu wenig Reifenprofil
• Kennzeichenmissbrauch
• Smartphone am Steuer
• fehlender TÜV (nach 8 Monaten)
• Gefährdung an öffentlichen Haltestellen
Der Führerscheinentzug ist die höchste Sanktionsstufe in der Probezeit. Sie wird mit einem dauerhaften Fahrverbot gleichgesetzt und ist mit einer Sperrfrist von mehreren Monaten verbunden. Erst nach dieser Frist darf die Fahrerlaubnis wieder beantragt und über die nötigen Prüfungen abgelegt werden. Anschließend befinden sich Betroffene wieder am Beginn einer neuen Probezeit.
Wie teuer ist ein Aufbauseminar?

Hinweis: Das Alkoholverbot am Steuer gilt nicht nur speziell in der Probezeit. Es zählt seit 2007 für alle Fahranfänger unter 21 Jahren und ist mit den erschreckenden Unfallstatistiken des Bundesamtes zu begründen.
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