16.11.07 Bewegte Bilder im Internet gelten nach Ansicht der KEK schon dann als Rundfunk gelten, wenn die Möglichkeit besteht, 500 Nutzern zeitgleich Zugriff zu bieten. » mehr
Light Operator / Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d) – Schwerpunkt Licht
Bildmischer / Bildregisseur (m/w/d)
Produktionsassistenz (w/m/d)
Mediengestalter Bild & Ton / 2nd Broadcast Operator (m/w/d)