16.11.07 Bewegte Bilder im Internet gelten nach Ansicht der KEK schon dann als Rundfunk gelten, wenn die Möglichkeit besteht, 500 Nutzern zeitgleich Zugriff zu bieten. » mehr
Initiativbewerbungen (m/w/d)
Pflicht/-Orientierungspraktikant Redaktion (w/m/d)
Produktionsassistenz (w/m/d)
1. Aufnahmeleitung (m/w/d)
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