06.03.08 Die Klägerin habe mit ihrer Teilnahme an der Show eine "vertraglich vereinbarte Leistung" erbracht und muss den Betrag nun versteuern. » mehr
gemerkt
zurück «
1
» weiter
Ihre persönlichen Daten werden einzig zur Zustellung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit vom Newsletter abmelden.