Insgesamt 18-mal soll Tele 5 gegen geltende Werbegesetze verstoßen haben, bei Sat.1 war das einmal der Fall. Auch ein vermeintlicher CD-Tipp wurde von der ZAK beanstandet.
Pro Sendestunde dürfen maximal 12 Minuten mit Werbung gefüllt werden. Daran halten sich – wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nun festgestellt hat – wohl nicht immer alle Sender. Sowohl Sat.1 als auch Tele 5 haben sich deshalb Rügen eingehandelt. Besonders starke Verstöße wurden bei Tele 5 festgestellt. Insgesamt 18-mal soll der Sender gegen entsprechende Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen haben.
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