ZDF-Intendant Markus Schächter hat im Zusammenhang mit den Online-Aufwendungen des Senders den Vorwurf eines "Wortbruchs" zurückgewiesen. Durch eine "neue und geänderte Systematik" zur Berechnung der Kosten der Kommission zur Ermittlung des Gebührenbedarfs (KEF) sei in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstanden. "Das ZDF hat die Begrenzung, auf die es sich selbst verpflichtet hat, strikt eingehalten", so der Intendant in einem Schreiben an die Presse. Daran könne auch nichts ändern, dass die KEF die Geschäftsgrundlage nachträglich geändert habe.
Im Jahre 2004 habe das ZDF bereits zu den Empfehlungen der Rundfunkkommission ausführlich Stellung genommen: "Unter der Prämisse, dass die Online-Aufwendungen auch zukünftig in der gegenwärtigen Systematik der KEF-Anmeldungen gerechnet werden, ist das ZDF bereit, hinsichtlich einer Begrenzung der Aufwendungen für Online-Angebote auf 0,75 Prozent des Anstaltsetats einzugehen." Mit Kenntnis der Länder sei dies bereits damals in die Selbstbindungserklärung des ZDF eingegangen.• ZDF
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