ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam und Egzona Hyseni, Reporterin aus der ARD-Rechtsredaktion erzählen in fünf monothematischen Folgen spezielle Fälle hinter den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Zum 75-jährigen Bestehen des Gerichts sprechen sie darüber, welche Auswirkungen die Entscheidungen auf Deutschland und die Gesellschaft bis heute haben. Die Reihe mit dem Titel «Rote Roben - Fälle, die Deutschland bewegen» ist zu hören ab dem 17. August 2026, wöchentlich, zuerst in ARD Sounds.Gleichberechtigung, Klimawandel, selbstbestimmtes Sterben, Abtreibung: Das sind Stichworte zu den thematisierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Podcast-Reihe erzählt die Geschichten hinter den Urteilen. Weil sie Fragen aufwerfen, die alle Menschen betreffen. Fragen nach Freiheit und Gleichheit, nach Leben und Tod.
Umstrittene Themen werden mit Original-Archiv-Tönen und den Einschätzungen von ehemaligen Verfassungsrichtern verknüpft. Zu den einzelnen Folgen gibt es kürzere, begleitende Hintergrundfolgen, in denen die Hosts tiefergehend auf die juristischen und politischen Aspekte der Entscheidungen eingehen und die Geschichten einordnen.
Hier zwei Episoden-Beispiele: Folge 1: Darf Helmut Feldmann sterben? Helmut Feldmann aus Marl lebt mit der unheilbaren Lungenkrankheit COPD und fasst den Entschluss, sein Leben zu beenden, wenn seine Lebensqualität nicht mehr gegeben ist. Er möchte dafür Unterstützung von einem Sterbehilfeverein, der das tödliche Medikament besorgen soll. Doch mit der Einführung von § 217 StGB durch den Bundestag im Jahr 2015 machen sich Ärztinnen und Ärzte sowie Sterbehilfevereine strafbar, wenn sie bei einem Suizid unterstützen. Daraufhin klagt Helmut Feldmann vor dem Bundesverfassungsgericht auf sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Folge 2: Darf Yana zwei Mütter haben? In dieser Folge werden gleich zwei Geschichten zur Gleichberechtigung erzählt. In der ersten geht es um ein lesbisches Paar, das im Jahr 2006 rechtlich benachteiligt wird: Es gibt keine "Ehe für alle", gleichgeschlechtliche Paare können nicht heiraten und nicht gemeinschaftlich adoptieren. Deshalb darf nur eine Partnerin die Tochter adoptieren, die andere wird rechtlich nicht als Elternteil anerkannt.






Die Quote ist nicht das Problem

Schnittrealisator / Schnittredakteur (w/m/d)
Werkstudent AIDAradio - Marketing (m/w/d)
Requisiteur (m/w/d)




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