Für die Fernsehwerbung empfiehlt die Kommission Bürokratieabbau, flexiblere Vorschriften für neue Formen der Werbung und eine verstärkte Selbst- und Mitregulierung. Die Gesamtdauer der Werbung darf dadurch allerdings nicht zunehmen. Mehr als 12 Minuten Werbung pro Stunde soll es auch weiterhin nicht geben. Die neue Richtlinie würde auch neue Formen der Werbung wie geteilte Bildschirme, virtuelle und interaktive Werbung zulassen, hieß es. Erstmalig soll ein klarer rechtlicher Rahmen für die Produktplatzierung geschaffen werden. Außer in den Nachrichten, in Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen und in Kinderprogrammen würde das so genannte Product Placement demnach künftig erlaubt. Allerdings müssten die Verbraucher zu Beginn einer Sendung auf die Produktplatzierung hingewiesen werden.
Mit Kritik und Zurückhaltung haben die im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) zusammengeschlossenen Unternehmen auf Vorschlag der EU-Kommission reagiert. Der bislang bekannte Entwurf zeige dort gute Ansätze, wo die kommende Regulierung den herrschenden Notwendigkeiten der TV-Branche angepasst wurde, so im Bereich der Werbung durch Streichung des Blockwerbegebotes und der Abstandsvorgaben für die meisten Programmformate. Auch die geplanten Regelungen zum Product Placement seien vor dem Hintergrund des derzeit ungleichen internationalen Wettbewerbs zu begrüßen. In anderen Punkten jedoch bleibe der Entwurf deutlich hinter den Erfordernissen eines zukunftsfähigen europäischen Medienmarktes zurück, hieß es am Dienstag.• Werbung
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