Noch immer stecken die offiziellen Online-Streaming-Angebote in Deutschland in den Kinderschuhen. In den USA beispielsweise ist es selbstverständlich, dass die Sender Episoden ihrer Serien zum Anschauen kostenlos ins Netz stellen, um so dem Zuschauer beim Verpassen einer Folge, den Wiedereinstieg zu erleichtern. Zwar bieten „RTLNow“, „ProSieben.tv“ und „Sat.1/Video“ große Teile ihres Pogramms mittlerweile im Netz an, doch dabei handelt es sich nur um Eigenproduktionen wie «K11», «Deutschland sucht den Superstar» oder «Galileo». Amerikanische Serien bieten „RTLnow“ und „maxdome“ nur gegen Bezahlung an. Aus diesem Grund ist für viele Zuschauer der Besuch von Online-Streaming-Angebote wie „kino.to“ eine praktische Alternative. Auf dieser Seite stehen Streams für fast alle Folgen sämtlicher Serien sowie aktuelle Kinohighlights kostenlos zur Verfügung. Doch sind diese Angebote legal? Macht man sich als Benutzer dieses Service strafbar. Quotenmeter.de fragte bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) nach.
Die Betreiber von „kino.to“ behaupten auf ihrer Seite, dass diese nicht illegal sei, da man keine eigenen Streams einstelle, sondern nur auf fremde Codes verlinke. Zudem würden die Server nicht in Europa stehen. Dadurch wollen sich die Verantwortlichen rechtlich absichern und einer strafrechtlichen Verfolgung entziehen. Internetseiten, die zu illegalen Angeboten verlinken und das Auffinden dieser Inhalte fördern und ermöglichen, würden sich jedoch laut der GVU strafrechtlich mindestens der Beihilfe zur massenhaften Urheberrechtsverletzungen schuldig machen. Auf der ganzen Welt werden daher rechtliche Schritte gegen solche Seiten eingeleitet.
Der durch Raubkopien entstandene Schaden würde sich nur in Deutschland für die gesamte Filmwirtschaft auf mehrere hundert Millionen Euro jährlich belaufen. Zwar gebe es noch keine Studie zum Thema illegale Streaming-Angebote, doch ein Forscherteam der Bauhaus-Universität Weimar und der Universität Hamburg habe laut der GVU bereits im Jahr 2007 eine Studie mit dem Titel „Consumer File Sharing of Motion Pictures“ veröffentlicht, aus der hervorgehe, dass Raubkopien den legalen Konsum verdrängen würden. Allein illegales Filesharing – also der Download von Dateien bei „Emule“, „serienjunkies.org“ oder „3dl.am“ - hätte demnach im Jahr 2007 etwa 12,6 Prozent der Kinobesuche ersetzt. Dies entspräche einem Verlust von über 95 Millionen Euro. Bei Streaming-Services geht man von vergleichbaren Effekten aus.
Dem überführten Täter würden laut der GVU Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Rechteinhaber drohen. Dies würde mindestens die Übernahme der Verfahrenskosten (vor allem der sehr hohen Anwaltshonorare) bedeuten. Zudem würde nach § 106 UrhG die Anfertigung von Kopien, die die Grenzen des Urheberrechtes missachtet auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden können. • Illegal • Online-Stream • US-Serien • kino.to
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