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Künftig bessere Abstimmung bei Königshochzeiten?

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Bei einem Treffen am 4. April in München haben die Mitglieder des Präsidiums des ZDF-Fernsehrats und die Gremienvorsitzenden der ARD die Intendanten von ARD und ZDF aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, das die Vermeidung von Parallelübertragungen gesellschaftlicher Ereignisse wie z.B. Hochzeiten in Königshäusern sicherstellt. Anlass ist die Tatsache, dass es den Programmverantwortlichen bei der anstehenden Hochzeit des englischen Thronfolgers Prinz Charles erneut nicht gelungen ist, zu einer vernünftigen Arbeitsteilung zu kommen. Wie der Vorsitzende des Treffens Bernd Lenze betonte, sind solche Doppelübertragungen angesichts des geringen zusätzlichen Informationsgehalts dem Gebührenzahler kaum zumutbar.

Die Vertreter der Gremien von ARD und ZDF haben bei diesem Treffen darüber hinaus insbesondere aktuelle medienpolitische Fragen wie den Brüsseler "Blauen Brief" mit dem ARD-Vorsitzenden Professor Dr. Thomas Gruber und dem Intendanten des ZDF Professor Markus Schächter erörtert. Die Gremienvertreter vereinbarten, sich weiterhin mindestens einmal jährlich zu einem solchen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Gremienspitzen der beiden großen öffentlich-rechtlichen Fernsehsysteme zu treffen. Sie betonten zugleich mit Blick auf die allgemeine Medienentwicklung die wachsende Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Hauptsäulen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Gremienvertreter wiesen die Meinung der EU-Kommission, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sei nicht ausreichend kontrolliert, entschieden zurück. In ihrer einstimmig verabschiedeten Resolution betonen sie die intensive Kontrolle der Erfüllung und Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages durch die Rundfunk- und Fernsehräte der Sender. Als gewählte Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen sichern sie die Interessen der Allgemeinheit an einem staatsunabhängigen öffentlichen Rundfunk. Mit ihren Beratungs- und Kontrollrechten haben sie den entscheidenden Einfluss auf die programmliche, finanzielle und personelle Entwicklung der Sender. Ein Versuch, staatliche Kontrollen an ihre Stelle zu setzen, stünde nicht in Einklang mit dem deutschen Grundgesetz.

Hinsichtlich der Bestimmung des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages haben die Gremienspitzen insbesondere auf die Konkretisierung durch Selbstverpflichtungen nach § 11 Abs. IV des Rundfunkstaatsvertrages verwiesen. An diesen erstmals im Oktober 2004 veröffentlichten Leitlinien bzw. Programmperspektiven haben die Gremien maßgeblich mitgewirkt. Nun gelte es, im Rahmen des für das Jahr 2006 anstehenden Berichts über die Erfüllung des Funktionsauftrags geeignete Verfahren für die Kontrolle durch die Gremien zu entwickeln. Hierüber wollen sich die Vertreter der Gremien von ARD und ZDF weiter austauschen.

In Bezug auf die Außendarstellung der Gremien wurde übereinstimmend festgestellt, dass die tatsächlich laufend geleistete Gremienarbeit in der Öffentlichkeit nur wenig wahrgenommen wird. Dies sei zwar im Modell der anstaltsinternen Kontrolle an sich angelegt und eher ein Zeichen der Funktionsfähigkeit des Systems. Gleichzeitig bestehe aber zu Recht auch eine Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, dass die Gremien als Vertreter der Allgemeinheit und der Publikumsinteressen ihren Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem nach außen deutlich machten. Auch in der Mitteilung der EU-Kommission sei hier ein Informationsdefizit feststellbar. Aus dieser Unkenntnis dürfe aber keinesfalls der Fehlschluss zugelassen werden, dass das bestehende und in der Rundfunkfreiheit angelegte Modell der binnenpluralen Kontrolle durch gesellschaftliche Vertreter nicht funktioniere.

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