Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel forderte eine Unterlassungserklärung vom NDR, scheiterte damit aber nun vor dem Hamburger Landgericht auf ganzer Linie.
Das Landgericht Hamburg hat im Streit zwischen der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel und dem Norddeutschen Rundfunk eindeutig zugunsten des NDRs entschieden - und Weidels Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Sie war am 27. April in der Satiresendung «extra 3» von Moderator Christian Ehring als "Nazi-Schlampe" betitelt worden, nachdem eine Aussage von ihr auf dem Kölner Parteitag eingespielt worden war, in der sie forderte: "Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte".• extra 3
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