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"Soldat James Ryan": Darf der Film in die Primetime?

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging am 27.6. das Verfahren um den „Oscar“-prämierten Spielfilm „Der Soldat James Ryan“ in die nächste Runde. Vor der 27. Kammer wurde die Klage der ProSieben Television GmbH gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Ausstrahlung einer Schnittfassung um 20.00 Uhr verhandelt.



Über 15 Monate dauerte das Verfahren bislang, in das insbesondere die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.), die Kommission der Gemeinsamen Stelle für Jugendschutz und Programm und der Medienrat der MABB involviert waren. Der Medienrat der MABB entschied sich Ende letzten Jahres dazu, dem Ausnahmeantrag nicht stattzugeben. Gegen den entsprechenden Ablehnungsbescheid vom 15. November 2001, reichte die ProSieben Television GmbH vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage ein.



Am 27.6. urteilte das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Entscheidung der MABB schon aus formalen Gründen rechtswidrig war. Nach dem Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg muss die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung vom Direktor der MABB getroffen werden, und nicht vom Medienrat. Dieser muss jetzt erneut darüber entscheiden. Als Grundlage sollen ihm hierfür nicht nur die Stellungnahmen der anderen Landesmedienanstalten dienen, sondern ausdrücklich auch die der FSF. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. hatte für die Schnittfassung des Films einstimmig eine Empfehlung für die Ausstrahlung ab 20.00 Uhr ausgesprochen. Von dieser kann – laut Urteilsspruch – der Direktor der MABB nur dann abweichen, „wenn eine mit gleichartigem Sachverstand versehene Stelle diese Einschätzung nachvollziehbar widerlegt“ (laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin, Nr. 17/2002).



ProSieben-Geschäftsführer Nicolas Paalzow: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, das Selbstkontrolle funktioniert und es ist ein klares Votum für die FSF. Es bringt uns als ‚Spielfilmsender Nummer eins’ einen deutlichen Schritt weiter, diesen mehrfach ausgezeichneten Film einem breiteren Publikum vorzustellen. Und macht für die Zukunft deutlich, dass die Selbstkontrolle der Sender in Zusammenarbeit mit der FSF den richtigen Weg für einen effektiven Jugendschutz darstellt.“



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