Vermischtes

Teurer Spaß: Raab muss für TV-Ausschnitte zahlen

von  |  Quelle: Wilde & Beuger Rechtsanwälte
Für Stefan Raab könnte es teuer werden: Die bei «TV total» gezeigten Ausschnitte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden.

Foto: ProSiebenVon Beginn an gehört es zum Konzept von «TV total», dass Stefan Raab im Rahmen seiner Sendung immer wieder Ausschnitte aus anderen Formaten zeigt - heute ist es eines der wenigen Überbleibsel aus Anfangstagen der Show. Nun könnte es für Raab und dessen Produktionsfirma teuer werden.

Die gezeigten Filmausschnitte sind nämlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom Dezember vergangenen Jahres. Im konkreten Fall hatte Raab einen 20-sekündigen Ausschnitt zum Thema "Spontan-Jodeln" aus einer Sendung des Hessischen Rundfunks gezeigt. Die Verwertungsgesellschaft des Senders mahnte dieses Verhalten ab und forderte Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 Euro - zu Recht, wie jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschied.




Hauptvorwurf: Raab habe sich nicht genügend mit dem Ausschnitt auseinander gesetzt, sondern ihn nahezu unkommentiert gesendet. Das meint auch Medienrechtsexperte Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger. "Aus diesem Grund konnte sich Raab weder auf das Recht zur freien Bearbeitung noch auf das Zitatrecht stützen. In den Kommentierungen des Moderators konnten die Richter keine komischen Elemente erkennen, die eine entsprechende Bearbeitung gerechtfertig hätten."

Auch ein weiteres Argument der beklagten Produktionsfirma verneinten die Richter. Sie stellten fest, dass es sich bei dem Interview zum Spontan-Jodeln um kein aktuelles Tagesereignis handele, über das «TV total» berichten könne, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Bereits vor dem Hessischen Rundfunk hatte RTL im Jahr 2002 Lizenzgebühren in Höhe einer halben Million Euro verlangt. Offenbar hatten sich Raab und RTL allerdings geeinigt und eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat, um Filmausschnitte des Senders doch verwenden zu können.

Nun steht zu befürchten, dass sich weitere Sender auf das Urteil berufen und Lizenzgebühren verlangen. "Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit sich der Moderator Raab mit den Ausschnitten auseinandergesetzt hat", so Rechtsanwalt Solmecke.

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